Arbeitnehmer A hat das Arbeitsverhältnis bei Arbeitgeber B zum Monatsende gekündigt. Mit 3 Wochen Resturlaub wäre A nur noch eine Woche im Betrieb. Die Stimmung im Betrieb ist allgemein sehr schlecht.
Da der Betrieb Schwierigkeiten hätte, bis dahin einen neuen Mitarbeiter einzustellen und einzulernen, bot A ohne Gegenleistung an, die Kündigung auf Monatsende des Folgemonats zu verschieben, damit er einen neuen Mitarbeiter noch einlernen könne.
B nahm das Angebot gerne, jedoch ohne Dank an und A fügte auf seiner Kopie der Kündigung an, dass die Kündigung zum Ende des Folgemonats verlegt wäre.
B verlangt nun jedoch, dass A seinen Urlaub nicht wie gewünscht am Ende des Folgemonats nimmt, sondern bereits zuvor und nach den 3 Wochen Urlaub nochmals im Betrieb erscheine.
A hatte jedoch bereits fest mit dem Urlaub am Ende des Arbeitsverhältnisses gerechnet und möchte diesen für Umzug, Organisation usw. nutzen und vor dem Urlaub den endgültigen Abschied vom Unternehmen nehmen. Weiterhin hat A das Gefühl, dass B die zusätzlichen Wochen von A im Unternehmen für seine „Rache“ wegen der Kündigung ausnutzen werde, Schikaneaufgaben übertragen usw.
A denkt daher darüber nach, dass es ein Fehler war, B entgegenzukommen und ob es möglich wäre, die „verschobene“ Kündigung rückgängig zu machen und doch wie ursprünglich geplant zum Monatsende des gegenwärtigen Monats zu kündigen.
Oder ob es eine andere Möglichkeit gibt, die eigenen Wünsche zum Urlaub durchzusetzen bzw sich vor der Willkür von B zu schützen.