Kündigung durch Arbeitgeber & Abfindung

Hallo,

mal angenommen jemand arbeitet seit Anfang Februar 1999 in einem Betrieb, der dem Manteltarifvertrag des Groß- und Aussenhandels unterliegt. Und mal angenommen dieser jemand wird Ende September 04 zum 30.11.04 gekündigt. Er/ sie wird laut Kündigung ab Zeitpunkt der Kündigung von der Verrichtung der Arbeitsleitung, unter Fortgewährung der Bezüge, freigestellt. Urlaubs- und etwaige Freizeitansprüche werden laut Kündigung mit der Freistellung verrechnet. Eine (noch nicht unterschriebene) „Abwicklungsvereinbarung“ existiert auch, wo da sinngemäß geschrieben steht: „… es besteht Einigkeit dahingehend, dass das Beschäftigungsverhältnis aufgrund ordentlicher betriebsbedingter Kündigung vom 24.09.04 zum 30.11.04 sein Ende findet. xxx verzichtet auf die Einreichung einer Kündigungsschutzklage. Für den Verlust des Arbeitsplatzes erhält xxx eine soziale Abfindung in Höhe von 3.000,- Euro.“

Hoffentlich gibt es jemanden, der diesen Fall in all seinen Facetten beurteilen kann…?!

Schon mal ganz herzlichen Dank & viele Grüße,
Heike

Was ist Deine Frage?
Hi!

Ich verstehe nicht, was Du uns fragen willst!

Ob diese Abwicklung so rechtens wäre? Wenn sie unterschrieben wird: Mit Sicherheit!

Werde bitte etwas deutlicher - oder evtl. stehe ich ja auch nur auf dem Schlauch…

LG
Guido

Du stehst nicht auf dem Schlauch
Hallo Guido,

mir geht es genau so.

Hier fehlt die Fage die zur Situationsbeschreibung gehört.
Vielleicht kommt sie ja noch. Denn so kann man nur spekulieren worum es geht.

Mein Tipp beschränkt sich daher bisher auf: Wenn eine Rechtschutzversicherung besteht, die Arbeitsrecht mit abdeckt: Sofort eine vorläufige Deckungszusage für eine Erstberatung holen und ab zum anwalt für Arbeitrecht.

Gruß Ivo

Hallo beide,

Sofort eine vorläufige Deckungszusage für eine Erstberatung
holen und ab zum Anwalt für Arbeitsrecht.

aus den bruchstückhaften Angaben kann man in der Tendenz entnehmen, dass ein gscheiter Anwalt dabei so viel gewinnen kann (bzw. Verlust verhindern kann), dass der Schritt auch ohne Rechtsschutzversicherung ein höchst rentabler ist.

In einem im weitesten Sinn ähnlich gelagerten Fall aus meiner Nähe sah die Rechnung etwa so aus: Honorar zwei Mille, gegenzurechnen mit Vermeidung von zwölf Wochen Sperrzeit bei der Bundesagentur (ohne Flunkerei, bloß mit der richtigen Reihenfolge der einzelnen Schritte) und mit der Zustimmung des AG zum „klassischen“ halben Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit - schon allein die Höhe der vorgeschlagenen Abfindung scheint mir bissel mager.

Die Einzelheiten hängen freilich vom Fall ab und lassen sich nicht in dieser pauschalen Weise übertragen.

Schöne Grüße

MM