Liebe/-r Experte/-in,
ich bin in einer schwierigen Situation und habe eine Frage dazu.
Ich arbeite in einer Bank und komme dort nicht mehr klar. Es belastet mich psychisch und ich nehme alles extrem mit „nach Hause“.
Anfang des Jahres bin ich für 7 Woche ausgefallen, da ich einen psychischen Zusammenbruch hatte.
Nun möchte ich gerne aufhören dort zu arbeiten, aber ich möchte nicht selbst kündigen, da ich dann ja die 3 Monate Sperre vom Arbeitsamt habe.
Geht ein Arbeitgeber darauf ein und kündigt einen, obwohl er das gar nicht vor hatte?
Welche Möglichkeiten habe ich?
Ich möchte zuerst die Frage beantworten:
Da musst Du Deinen Arbeitgeber fragen, ob er das macht!
Eine Kündigung des Arbeitgebers hat in Bezug des Arbeitslosengeldes allerdings seine Tücken:
Nur bei betriebsbedingter Kündigung gibt es keine Sperre durch die Agentur für Arbeit.
Evtl. lässt sich aus Deiner Ausfallzeit Anfang des Jahres etwas machen - bist Du da arbeitsunfähig geschrieben worden?
K. auf Wunsch ist ein heikles Thema.
Nat. ist d. mögl. u. auch machbar.
Hier unbedingt Rücksprache m. einem FA f. Arb.recht halten.
Ich persönlich präferiere diese Möglichkeit nicht.
Temdiere eher dazu, einen anderen Job zu suchen u., wenn d. neue Arb.vertrag unterschrieben ist, zu kündigen.
Gleichzeitig Ursachenforschung zu betreiben.
Dh, was ist d. Ursache Ihrer Probleme?
U. nicht davor zu scheuen, prof. Hilfe in Anspruch zu nehmen.
vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Ach so, man ist evtl. auch gesperrt, wenn man gekündigt wurde? Puh, vielleicht muß ich mich wirklich mal an einen Arbeitsrechtler vor Ort wenden.
Aber ja, ich war Anfang des Jahres für 7 Wochen arbeitsunfähig geschrieben.
Habe auch schon davon gehört, dass man evtl durch den Arzt bescheinigen lassen kann, dass es nicht mehr möglich war und daher kündigen musste. Dann wird - glaube ich - gezahlt, oder?
Vielen Dank nochmal und einen sonnigen schönen Tag,
es wird Gottseidank nicht so heiß gegessen wie gekocht wird. Kein Mensch wird gezwungen, unter krank machenden Bedingungen zu arbeiten.
Ich gehe davon aus, dass Dein Arzt, der Dich krank geschrieben hat, die Ursache Deine Zusammenbruchs kennt. Den musst Du dann - wenn und falls erforderlich - von der Schweigepflicht entbinden.
Ich würde mir an Deiner Stelle einen Termin bei der Arbeitsagentur - Leistungeverwaltung (also nicht Vermittlung/ Weiterbildung!) geben lassen, dort die Situation schildern und fragen, wie Du krankheitsbedingt kündigen kannst, ohne eine Sperre zu bekommen. Merke Dir den Namen der Sachbearbeiterin/ des Sachbearbeiters und mache Dir nach erfolgreicher, für Dich positiver Auskunft eine Aktennotiz.
Wenn Du ganz gemein bist ( ) ), bedankst Du Dich (bei erfolgreichem Gesprächsverlauf) mit einem netten kleinen Brief. Darin schreibst Du, wie Dankbar Du für die freundliche und verständisvolle Atmospähere bist und ass Du - entsprechend den gegebenen Ratschlägen XYZ machen wirst.
Nach meiner Erfahrung wirkt diese Anfrage im Vorfeld Wunder! Wenn Du so nicht weit kommst, melde Dich noch einmal.
Viel Glück!
Ingeborg
Hi Mayla,
gesperrt bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber wirst Du nur, wenn Du Dir etwas zu Schulden hast kommen lassen.
Das ist hier allerdings nicht der Fall.
Deine Ärztin bzw. Dein Arzt müsste Dir bescheinigen, dass es Dir aus ihrer bzw. seiner ärztlichen oder medizinischen Sicht nicht zumutbar ist, weiter in der Bank zu arbeiten.
Ob dies für die Agentur für Arbeit ausreicht, das kann ich Dir leider nicht sagen - versuche es!
Gut wäre natürlich, wenn Du ein Gegenangebot unterbreiten kannst:
Also:
Wie stellst Du Dir Deine berufliche Zukunft vor?
In welchem Betrieb könntest Du als was arbeiten?
Welchen Berufsabschluss hast Du?
Wo werden diese Leute gesucht?
Liebe/-r Experte/-in,
ich bin in einer schwierigen Situation und habe eine Frage
dazu.
Ich arbeite in einer Bank und komme dort nicht mehr klar. Es
belastet mich psychisch und ich nehme alles extrem mit „nach
Hause“.
Anfang des Jahres bin ich für 7 Woche ausgefallen, da ich
einen psychischen Zusammenbruch hatte.
Nun möchte ich gerne aufhören dort zu arbeiten, aber ich
möchte nicht selbst kündigen, da ich dann ja die 3 Monate
Sperre vom Arbeitsamt habe.
Geht ein Arbeitgeber darauf ein und kündigt einen, obwohl er
das gar nicht vor hatte?
Welche Möglichkeiten habe ich?
Hallo,
eine Sperre gibt es nicht, wenn Sie für die Eigenkündigung einen wichtigen, z.B. gesundheitlichen Grund haben. Besorgen Sie sich ein ärztliches Attest, in dem steht, dass Sie die Beschäftigung aus ärztlicher Sicht aufgeben müssen.
Wenn noch Interesse besteht dann melden Sie sich noch mal. Die Anfrage war leider nicht weitergeleitet worden.
Im Übrigen gilt, dass die Sperre nicht verhängt wird, wenn die Eigenkündigung erfolgt, um eine eigene Erkrankung zu verhindern … Hier hilft die Dokumentation des Hausarztes und ein Vorgespräch bei der Bundesagentur.