Kündigung durch Arbeitgeber bei Insolvenz

Am 2.9. wurde Insolvenz beantragt und ein voläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Niemand wurde gekündigt, niemand wurde freigestellt. Am 29.3. sprach der Schuldner mündlich Kündigungen zum 31.3. aus.
Am 1.4. wird die Insolvenz eröffnet.

Fragen:

  1. Sind diese mündlichen Kündigungen rechtens.
  2. Welche Fristen gelten in diesem Fall
  3. Wer muss eine schriftliche Kündigung schreiben.
  4. Auf wann wird in diesem Fall gekündigt. (Frist)
  5. Wie ist es mit Ansprüchen aus Urlaub und Überstunden.

schau mal da:

http://www.rechtsrat.ws/lexikon/insolvenz.htm

Am 2.9. wurde Insolvenz beantragt und ein voläufiger
Insolvenzverwalter bestellt. Niemand wurde gekündigt, niemand
wurde freigestellt. Am 29.3. sprach der Schuldner mündlich
Kündigungen zum 31.3. aus.
Am 1.4. wird die Insolvenz eröffnet.

Fragen:

  1. Sind diese mündlichen Kündigungen rechtens.

Nein. § 623 BGB gilt auch bei Insolvenz
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__623.html

  1. Welche Fristen gelten in diesem Fall

Es kommt darauf an…
…ob der Betrieb weitergeführt wird.
… wie die persönliche Küfri des AN ist.

  1. Wer muss eine schriftliche Kündigung schreiben.

Der, der das Arbeitsverhältnis beenden will. Ist ein Insolvenzverwalter (auch vorläufig) bestellt, hat der AG grundsätzlich nix mehr zu melden.

  1. Auf wann wird in diesem Fall gekündigt. (Frist)

siehe 2.

  1. Wie ist es mit Ansprüchen aus Urlaub und Überstunden.

Urlaub muß gewährt werden.