Am 2.9. wurde Insolvenz beantragt und ein voläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Niemand wurde gekündigt, niemand wurde freigestellt. Am 29.3. sprach der Schuldner mündlich Kündigungen zum 31.3. aus.
Am 1.4. wird die Insolvenz eröffnet.
Fragen:
- Sind diese mündlichen Kündigungen rechtens.
- Welche Fristen gelten in diesem Fall
- Wer muss eine schriftliche Kündigung schreiben.
- Auf wann wird in diesem Fall gekündigt. (Frist)
- Wie ist es mit Ansprüchen aus Urlaub und Überstunden.