Kündigung durch Arbeitnehmer

Hallo,

ein Arbeitnehmer ist momentan in einem Arbeitsverhältnis und hat in seinem momentanen Arbeitsvertrag folgende Regelung bzgl. Kündigungsfristen stehen:
„Nach Ablauf der ausbildung und Übernahme in ein festes Beschäftigungsverhältnis ist eine Kündigung nur unter
Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zulässig. Verlängert sich die Kündigungsfrist für die Firma
aus tariflichen oder gesetzlichen Gründen gilt diese Verlängerung auch für den Arbeitnehmer.“

Nun hat der Arbeitnehmer von einer anderen Firma ein Angebot, welches er auch schon unterschrieben hat und möchte bei seinem bisherigen Arbeitgeber kündigen. Auf was ist hier zu achten beim Kündigungsschreiben. Wie sollte dieses am BEsten beim bisherigen Arbeitgeber eingereicht werden? Ist es evtl. möglich vor Ablauf der 3 monatigen Kündigungsfrist aus dem Vertrag rauszukommen und das neue Arbeitsverhältnis früher zu beginnen?

Zusätzlich ist im momentanen Arbeitsvertrag noch eine Geschäftswagen auch zur Privatnutzung enthalten, der mit dem geldwerten Vorteil versteuert wird. Können hier, wenn im Vertrag keine Regelungen festgelegt wurden, noch NAchteile für den Arbeitnehmer durch die Kündigung anfallen, da der Leasingvertrag des Autos noch nicht abgelaufen ist?

… :aus tariflichen oder gesetzlichen Gründen gilt diese

Verlängerung auch für den Arbeitnehmer."

http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Siehe Absatz 6

Insoweit korrekt

Nun hat der Arbeitnehmer von einer anderen Firma ein Angebot,
welches er auch schon unterschrieben hat und möchte bei seinem
bisherigen Arbeitgeber kündigen. Auf was ist hier zu achten
beim Kündigungsschreiben.

Bezug auf den korrekten Passus des Vertrages bzw. Nennung von § 622 Abs. ??? BGB wg. des Zeitpunkts zu dem das Arbeitsverhältnis dann beendet ist

Wie sollte dieses am BEsten beim
bisherigen Arbeitgeber eingereicht werden?

Nach § 623 BGB schriftlich, auch nicht per Fax.

Ist es evtl.
möglich vor Ablauf der 3 monatigen Kündigungsfrist aus dem
Vertrag rauszukommen und das neue Arbeitsverhältnis früher zu
beginnen?

Durch einen Aufhebungsvertrag.

Zusätzlich ist im momentanen Arbeitsvertrag noch eine
Geschäftswagen auch zur Privatnutzung enthalten, der mit dem
geldwerten Vorteil versteuert wird. Können hier, wenn im
Vertrag keine Regelungen festgelegt wurden, noch NAchteile für
den Arbeitnehmer durch die Kündigung anfallen, da der
Leasingvertrag des Autos noch nicht abgelaufen ist?

WER ist für den Leasingvertrag zuständig? AG? AN?

WENN der AG dafür zuständig ist => sein Problem/Vorteil

WENN der AN Leasing-Nehmer ist => sein Problem/Vorteil

Gruß

Stefan

Abend!

WER ist für den Leasingvertrag zuständig? AG? AN?
WENN der AG dafür zuständig ist => sein Problem/Vorteil
WENN der AN Leasing-Nehmer ist => sein Problem/Vorteil

Ich würde mal sagen Unsinn, es hängt einzig und allein davon ab
welche vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden bezüglich
Firmenwagen.

Gruß
auch Stefan

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Hallo Thomas,

also ich wenn dieser fiktive Arbeitnehmer wäre, würde ja noch gleich heute zum 31.3 kündigen. Heute deshalb, weil drohend die Feiertage nahen und ich mich immer fürchterbar gerne persönlich vom unbeschadeten Eingang der Kündigung beim richtigen Menschen überzeuge :wink: Das lasse ich mir dann auch meistens bestätigen, auf einem vorbereiteten Zettel „Hiermit bestätige ich, Herr Chef, die Kündigung von Frau Petzi am heutigen Datum erhalten zu haben. Datum, Autogramm“

In besagte Kündigung würde ich nun (mindestens) folgendes schreiben „Sehr geehrter Herr Cheffe, ich möchte mein am … begonnenes Arbeitsverhältnis zum Datum (das was sich halt im Vertrag steht) kündigen. Da ich bereits zum Datum meine neue Tätigkeit beginnen könnte, bitte ich um vorzeitige Auflösung meines Arbeitsverhältnisses zum Wunschdatum (am schlauesten natürlich Monatsende). Mit greulichen Füssen Petzi, Datum“

Wie sollte dieses am BEsten beim
bisherigen Arbeitgeber eingereicht werden?

Persönlich, siehe oben. Alternativ noch per Einschreiben mit Rückschein, aber das ist halt teurer und bei einem „normalen“ Verhältnis zum Noch-Arbeitgeber finde ich das etwas unpersönlich.

Vertrag keine Regelungen festgelegt wurden, noch NAchteile für
den Arbeitnehmer durch die Kündigung anfallen, da der
Leasingvertrag des Autos noch nicht abgelaufen ist?

Keine Ahnung.

*wink*

Petzi

möglich

Nun hat der Arbeitnehmer von einer anderen Firma ein Angebot,
welches er auch schon unterschrieben hat und möchte bei seinem
bisherigen Arbeitgeber kündigen. Auf was ist hier zu achten
beim Kündigungsschreiben.

Ganz normal kündigen unter Einhaltung der vorgegebenen Frist ohne Angaben von Gründen.

Wie sollte dieses am BEsten beim
bisherigen Arbeitgeber eingereicht werden?

Schriftlich persönlich mit Empfangsbestätigung oder per Post als Enschreiben/Rückschein.

Ist es evtl.
möglich vor Ablauf der 3 monatigen Kündigungsfrist aus dem
Vertrag rauszukommen und das neue Arbeitsverhältnis früher zu
beginnen?

Ja, bei Beendigung im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit.

Zusätzlich ist im momentanen Arbeitsvertrag noch eine
Geschäftswagen auch zur Privatnutzung enthalten, der mit dem
geldwerten Vorteil versteuert wird. Können hier, wenn im
Vertrag keine Regelungen festgelegt wurden, noch NAchteile für
den Arbeitnehmer durch die Kündigung anfallen, da der
Leasingvertrag des Autos noch nicht abgelaufen ist?

Hat den AN nicht zu interessieren. Ist das Problem des AG. Wahrscheinlich will er sogar den PKW den neuen MA zur Verfügung stellen.

Hi!

per Post
als Enschreiben/Rückschein.

Die denkbar schlechteste aller Alternativen - wenn der Rückschein nicht unterschreiben wird, gibt es den Brief nicht.
Gibt es den Brief nicht, geht die Kündigung nicht zu.

Hat den AN nicht zu interessieren. Ist das Problem des AG.
Wahrscheinlich will er sogar den PKW den neuen MA zur
Verfügung stellen.

Gewagte These, wenn man so gar nichts von der vertraglichen Vereinbarung weiß…

LG
Guido

Laut Arbeitsvertrag ist nur geregelt dass der Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung erhält, den der Arbeitnehmer nach Geldwerten Vorteil versteuern muss,

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Abend!

Laut Arbeitsvertrag ist nur geregelt dass der Arbeitnehmer
einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung erhält, den der
Arbeitnehmer nach Geldwerten Vorteil versteuern muss,

Das steht in der Regel auch nicht im Arbeitsvertrag. Mit Übergabe
des Fahrzeugs wird normalerweise ein Schrieb unterschrieben in dem
so Dinge stehen:
-wer darf mit dem Fahrzeug fahren
-es muß bei jedem Schaden grundsätzlich die Polizei gerufen werden
-wer zahlt die Reinigung
-was passiert wenn mehr Kilometer gefahren werden
-etc…
Das kann auch nur ein Schrieb sein, das die gültigen
Firmenvereinbarungen (oder wie die Dinger heißen) akzeptiert werden.

Ich kenne keine Firma die nicht mindestens irgenwo ca. 20-50 Seiten
Papier nur für Firmenwagen (des Deutschen liebstes Kind) haben.

Gruß
Stefan