Kündigung durch arbeitnehmer

Guten Abend,

Mal angenommen ein Arbeitnehmer, der sich in der Probezeit befindet, möchte seinen Arbeitsvertrag kündigen. Weiterhin angenommen er schickt seine Kündigung per Expressbrief am 03.11. datiert auf den 03.11. raus und im Schreiben würde stehen: …ordentlich zum 17.11.
Die Kündigung geht dem Arbeitgeber am 04.11. zu. Ist diese Kündigung dann trotdem wirksam? Verschiebt sich der Termin?

Für Eure Antworten schon mal besten Dank im Voraus!

Gruss
Yvonne

Hallo,

da die Kündigungsfrist, die hier nicht ganz unwesentlich für die Beantwortung der Frage sein dürfte, offensichtlich geheim ist, kann man die Frage nicht beantworten. Fakt ist aber, dass das Datum relevant ist, zu welchem die Kündigung dem Vertragspartner zugegangen ist. Absendedatum sowie Datum des Poststempels war vor 30 Jahren bei Preisausschreiben relevant, nicht aber für Kündigungen von Verträgen.

Gruß

S.J.

Mal angenommen ein Arbeitnehmer, der sich in der Probezeit
befindet, möchte seinen Arbeitsvertrag kündigen. Weiterhin
angenommen er schickt seine Kündigung per Expressbrief am
03.11. datiert auf den 03.11. raus und im Schreiben würde
stehen: …ordentlich zum 17.11.
Die Kündigung geht dem Arbeitgeber am 04.11. zu. Ist diese
Kündigung dann trotdem wirksam? Verschiebt sich der Termin?

Für Eure Antworten schon mal besten Dank im Voraus!

Gruss
Yvonne

Sorry, Asche auf mein Haupt…

Kündigungsfrist: 14 Tage und wie gesagt:

Die Kündigung geht dem Arbeitgeber am 04.11. zu.

Gruß
yvonne

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Kündigungsfrist: 14 Tage und wie gesagt:

Die Kündigung geht dem Arbeitgeber am 04.11. zu.

Dann liefe die Kündigungsfrist bis zum 18.11.

Kleiner W-m-d-Z: Die automatisch erscheinenden [Voll-]Zitate hier, muss man nicht komplett übernehmen. Der Übersichtlichkeit halber sollte man nur das stehen lassen, was man wirklich als Zitat braucht.

MfG