Kündigung durch Arbeitnehmer - 13.Monatsgehalt

Hallo, folgende Situation:

Ein Arbeitnehmer wird von seinen Kollegen ständig gemobbt. Der Arbeitnehmer hat diesbzgl. mehrmals mit Vorgesetzten und der Personalabteilung gesprochen und um Versetzung gebeten ohne Erfolg. Der Arbeitnehmer ist durch Mobbing krank geworden und leidet unter Angstzuständen und Depressionen - ist nervlich am Ende und möchte fristlos (quasi mit 2 Wochen-Frist) zum Ende des Jahres kündigen.

  1. würde der Arbeitnehmer trotzdem sein 13. Monatsgehalt (ohne zurückzahlen zu müssen) bekommen oder zumindest anteilig, wenn im Vertrag folgendes steht?

„13. Monatsgehalt:
Die Mitarbeiter bekommen mit dem Novembergehalt ein 13. Monatsgehalt, wenn sie zum Zeitpunkt der Auszahlung in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen und nicht in der Zeit bis einschl. 31. März des folgenden Kalenderjahres aus eigenem Verschulden oder auf eigenen Wunsch ausscheiden. Mitarbeiter, die kein volles Jahr in der Firma tätig waren, erhalten es anteilig (1/12) für jeden vollen Beschäftigungsmonat, sofern das Eintrittsdatum vor dem 02.10. liegt“.

  1. wenn der Arbeitnehmer wegen Mobbing (fristlos) kündigt, gilt dies auch als Kündigung aus eigenem Verschulden?

  2. der Arbeitnehmer hat darüber hinaus etwas von Entgeltcharakter gehört bzgl. des 13. Monatsgehaltes und denkt, dass es in diesem Fall zutreffen würde und das 13. Monatsgehalt zumindest anteilig bekommen würde (ohne zurückzahlen zu müssen). Stimmt das?

  3. darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf Schadensersatz klagen, wenn der Arbeitnehmer wegen Mobbing fristlos kündigt?
    Was könnte der Arbeitnehmer prophylaktisch unternehmen, um dies zu vermeiden, bevor der Arbeitnehmer die Kündigung reicht?

  4. Welche Rechte hätte der Arbeitnehmer noch in diesem Fall?

Hi!

Der Arbeitnehmer ist durch Mobbing krank geworden und
leidet unter Angstzuständen und Depressionen - ist nervlich am
Ende und möchte fristlos (quasi mit 2 Wochen-Frist) zum Ende
des Jahres kündigen.

Was denn jetzt?
Fristlos, also gemäß 626 BGB OHNE Einhaltung einer Frist wegen der Unzumutbarkeit oder mit einer Frist von zwei Wochen?!

  1. würde der Arbeitnehmer trotzdem sein 13. Monatsgehalt (ohne
    zurückzahlen zu müssen) bekommen oder zumindest anteilig, wenn
    im Vertrag folgendes steht?

Vermutlich schon.

  1. wenn der Arbeitnehmer wegen Mobbing (fristlos) kündigt,
    gilt dies auch als Kündigung aus eigenem Verschulden?

Wegen dem Arbeitsamt? Wenn er nachweisen kann, dass die Arbeit ihn krank macht (Attest vom Arzt), dann sollte es keine Sperre geben.

  1. der Arbeitnehmer hat darüber hinaus etwas von
    Entgeltcharakter gehört bzgl. des 13. Monatsgehaltes und
    denkt, dass es in diesem Fall zutreffen würde und das 13.
    Monatsgehalt zumindest anteilig bekommen würde (ohne
    zurückzahlen zu müssen). Stimmt das?

Dazu sind nicht genug Fakten bekannt.

  1. darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf Schadensersatz
    klagen, wenn der Arbeitnehmer wegen Mobbing fristlos kündigt?
    Was könnte der Arbeitnehmer prophylaktisch unternehmen, um
    dies zu vermeiden, bevor der Arbeitnehmer die Kündigung
    reicht?

Verklagen darf er natürlich!
Allerdings wird er damit vor Gericht keinen Erfolg haben, wenn die Erkrankung wegen der Tätigkeit oder gar das Mobbing nachgewiesen wird.

  1. Welche Rechte hätte der Arbeitnehmer noch in diesem Fall?

Wie wäre es, wenn der AN sich mal auf die Socken macht und einen vernünftigen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsucht?

LG
guido

Hi!

Der Arbeitnehmer ist durch Mobbing krank geworden und
leidet unter Angstzuständen und Depressionen - ist nervlich am
Ende und möchte fristlos (quasi mit 2 Wochen-Frist) zum Ende
des Jahres kündigen.

Was denn jetzt?
Fristlos, also gemäß 623 BGB OHNE Einhaltung einer Frist wegen
der Unzumutbarkeit oder mit einer Frist von zwei Wochen?!

Der Arbeitnehmer ist in diesem Zusammenhang auf nichts konkretes im Internet zugestoßen; darüber hinaus hatte er mal im Internet auf ne Seite gelesen, dass eine fristlose Kündigung zumindest eine 2-wöchige Kündigungsfrist bedingt. Und dann laß der Arbeitnehmer auch über fristlose Kündigung ganz ohne Kündigungsfrist. Daher wußte er nicht genau, was denn jetzt stimmt.

Durcheinander
Hi!

BGB §626 sagt „ohne Einhaltung einer Frist“ - also keine 2 Wochen, sondern Kündigung abgeben und gehen!

http://dejure.org/gesetze/BGB/626.html

Die mit diesem § in Verbindung gebrachten 2 Wochen betreffen Den Zeitpunkt der Kündigung nach Bekanntwerden des wichtigen Grunds (bei einer AN-seitigen Kündigung wegen Krankheit auf Grund von Mobbing kann man das eher vernachlässigen!).

Und sorry wegen meines etwas barschen Tonfalls - habe ich gerade selbst erst realisiert. Ich war lediglich etwas gestresst, und so schreibe ich mich dann :smile:

LG
Guido

Hallo

Ein Arbeitnehmer … möchte fristlos (quasi mit 2 Wochen-Frist)
zum Ende des Jahres kündigen.

Was für eine Kündigungsfrist hat der Arbeitnehmer denn eigentlich vertraglich einzuhalten? Warum will der AN ausgerechnet zum Jahresende kündigen und ausgerechnet mit dieser Frist? Warum kündigt er nicht heute schon?

  1. würde der Arbeitnehmer trotzdem sein 13. Monatsgehalt (ohne
    zurückzahlen zu müssen) bekommen oder zumindest anteilig, wenn
    im Vertrag folgendes steht?

"13. Monatsgehalt: (…)

Tja, das ist mal wieder so ein vertraglicher Murks, daß ein Arbeitsrichter letztendlich Klärung schaffen muß. Sicher scheint, daß dem AN die Zahlung des 13 Gehaltes zumindest dann zusteht, wenn er das AV erst nach Auszahlung des Novembergehaltes kündigt. Eingegliedert ist aber gleichzeitig eine Rückzahlungsvereinbarung, die als solche aber nicht eindeutig verfasst ist. Tendenziell halte ich die scheinbare Rückzahlungsvereinbarung für unwirksam, aber vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand…

  1. wenn der Arbeitnehmer wegen Mobbing (fristlos) kündigt,
    gilt dies auch als Kündigung aus eigenem Verschulden?

Ist für den Sachverhalt schnurz, denn im AV steht ja auch „auf eigenen Wunsch“ und das ist bei einer Eigenkündigung logischerweise immer der Fall…

  1. der Arbeitnehmer hat darüber hinaus etwas von
    Entgeltcharakter gehört bzgl. des 13. Monatsgehaltes und
    denkt, dass es in diesem Fall zutreffen würde und das 13.
    Monatsgehalt zumindest anteilig bekommen würde (ohne
    zurückzahlen zu müssen). Stimmt das?

Siehe oben. Es kommt dabei darauf an, ob es sich um ein sogenanntes „echtes 13 Monatsgehalt“ handelt. Das scheint hier nicht der Fall zu sein. Die Vereinbarung hat den Charakter einer schlichten Sonderzuwendung, die an Bedingungen geknüpft ist. Dann besteht auch kein unabdingbarer Rechtsanspruch auf volle oder anteilige Zahlung.

  1. darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf Schadensersatz
    klagen, wenn der Arbeitnehmer wegen Mobbing fristlos kündigt?
    Was könnte der Arbeitnehmer prophylaktisch unternehmen, um
    dies zu vermeiden, bevor der Arbeitnehmer die Kündigung
    reicht?

Die Frage ist, wie gut der AN seine Hausaufgaben gemacht hat. Sind die monierten Vorfälle gut dokumentiert und können ggf durch Zeugen abgesichert werden? Hat der AN nachweislich versucht, das seiner Meinung nach ausgeübte Mobbing durch entsprechende Gespräche, Beschwerden (was auch immer) zu bekämpfen? Kann ein Arzt die Auswirkungen des Mobbing glaubhaft bestätigen, usw, usw… Das ist ein weites Feld voller Grauzonen.

  1. Welche Rechte hätte der Arbeitnehmer noch in diesem Fall?

Einen Fachanwalt zu konsultieren, bevor er aus Unwissenheit die falschen Schritte zur falschen Zeit macht.

Gruß,
LeoLo