Kündigung durch Arbeitnehmer, Fristen

Hallo,

ich bin im Moment krank geschrieben aus psychischen Gründen, weil ich es an meinem Arbeitsplatz nicht mehr aushalte.
Mein Arzt hat gemeint das ich kündigen soll, was ich auch vorhabe. Er hat gemeint, dass ich wenn ich aus gesundheitlichen Gründen kündige, keine Fristen einzuhalten habe. Wie ist das kann ich wirklich von heut auf morgen kündigen? (kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorhanden, keine Fristen vereinbart)

Danke

Petra

Auch hallo.

Er hat gemeint, dass ich wenn ich aus
gesundheitlichen Gründen kündige, keine Fristen einzuhalten
habe.

Ob das so stimmt ?! FAQ:1990
Wenn Mobbing im Spiel sein sollte: FAQ:2299
Und wenn man schon beim FAQ Studium ist: FAQ:1129

mfg M.L.

Hallo,

ich bin im Moment krank geschrieben aus psychischen Gründen,
weil ich es an meinem Arbeitsplatz nicht mehr aushalte.
Mein Arzt hat gemeint das ich kündigen soll, was ich auch
vorhabe.

Ich würde mich sicherheitshalber immer anwaltlich beraten lassen.

Er hat gemeint, dass ich wenn ich aus
gesundheitlichen Gründen kündige, keine Fristen einzuhalten
habe. Wie ist das kann ich wirklich von heut auf morgen
kündigen? (kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorhanden, keine
Fristen vereinbart)

Ausserdem würde ich Dir raten sicherheitshalber auch die gesetzlichen Fristen einzuhalten. Wenn Du krank geschrieben bist, ist die Frist ja zuhause auch nicht so schlimm auszuhalten, oder?

Danke

Petra

Gruß
E.

Hallo,

Wie ist das kann ich wirklich von heut auf morgen
kündigen? (kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorhanden, keine
Fristen vereinbart)

Kein SCHRIFTLICHER Arbeitvertrag ???
Ja was für einen Arbeitsvertrag hast Du denn dann?

Gruß
Frank

nur mündlich vereinbart, ist nur ein kleiner betrieb - ja, ich weiß, dies bezüglich jetzt keine kritik - außerdem ist es jetzt evtl von vorteil wenn ich da so schnell wie möglich weg will

gruß

Petra

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Hallo,

nur mündlich vereinbart, ist nur ein kleiner betrieb - ja, ich
weiß, dies bezüglich jetzt keine kritik - außerdem ist es
jetzt evtl von vorteil wenn ich da so schnell wie möglich weg
will

stimmt, das könnte von Vorteil sein.

Ich bin kein Arbeitsrechtsexperte, aber hier trotzdem mal einige Gedanken dazu:

Wenns da irgendwie Stress geben sollte, muss es ja irgendeine Grundlage geben. Die wäre eigentlich der schriftliche Arbeitsvertrag.
Ist denn die Lohnzahlung auch nur mündlich vereinbart? wird da auch nur nach gutdünken gezahlt?
Diese Zahlungen könnten vielleicht als „Vertragsersatz“ herhalten, quasi als eweis, dass Du über längere Zeit dort gearbeitet hast.
Was ist denn mündlich vereinbart? Eine freie Mitarbeit oder eine Anstellung? Führt dein AG denn Sozialleistungen für Dich ab?

Gruß
Frank

Hallo,

nur mündlich vereinbart, ist nur ein kleiner betrieb -

selbst wenn der Vertrag nur mündlich vereinbart ist, MUSS eine Niederschrift der mündlich getroffenen Vereinbarung erfolgen. Das ist so festgelegt im Nachweisgesetz http://bundesrecht.juris.de/nachwg/ in §2 http://bundesrecht.juris.de/nachwg/__2.html. Das NachwG findet nur bei Aushilfsjobs unter einem Monat keine Anwendung!

Ansonsten gilt auch für mündliche Verträge ganz normal das BGB mit seinen dort festgelegten Kündigungsfristen in §622: http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Grüße

Wawi

Zahnloser Tiger
Hi!

selbst wenn der Vertrag nur mündlich vereinbart ist, MUSS eine
Niederschrift der mündlich getroffenen Vereinbarung erfolgen.

Nett gemeint, aber was passiert, wenn das Nachweisgesetz ignoriert wird?
Nichts!

Ansonsten gilt auch für mündliche Verträge ganz normal das BGB
mit seinen dort festgelegten Kündigungsfristen in §622:
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Das ist absolut korrekt!
Und Meldungen bei der Krankenkasse, regelmäßige Entgeltzahlungen, Beitragsabführungen, Kollegen etc. sollten auch als „Beweis“ der Beschäftigung reichen.

LG
Guido