Kündigung durch Aushilfe

Hallo,
ich arbeite seit dem 01.08.2009 in einem Betrieb mit nur einem Mitarbeiter, der der Inhaber ist. Ich selber bin Studentin und arbeite neben dem Studium ca. 15 Stunden in der Woche dort.
Nun würde ich gerne kündigen, weil ich es nicht mehr schaffe Arbeit und Studium unter einen Hut zu bringen. Am liebsten würde ich zu sofort kündigen. Besteht da eine Möglichkeit?
Vielen Dank für eure Antworten! Milli

Hallo Milli,

in Ihrem Fall ist das ganze nicht kompliziert, reden Sie einfach mit Ihrem Chef und erklären Sie Ihm die Situation. Er wird es bestimmt verstehen und Ihnen keinen Stress machen. Aushilfskräfte wird er bestimmt schnell wieder bekommen. Falls er doch Stress macht, dann können Sie ohne Probleme mit 14 Tagen Kündigungsfrist kündigen. Und wenn er dolle Probleme macht, dann gibt es ja noch die Möglichkeit der Krankschreibung.

Grüsse tobi-stern

Hallo Tobi,

vielen Dank für Ihre Antwort. Eine Frage noch, die nicht frech wirken soll: Sind Sie mit den 14 Tagen Kündigungsfrist sicher? Wo finde ich das im Gesetz? Ich habe nur die 4 Wochen Frsit gefunden in §622 BGB.
Brauche ich für die Krankmeldeung ein richtiges Attest vom Arzt? Ich arbeite nur 2-3 Nachmittag in der Woche.
Viele Grüße, Milli

Hallo Milli,

die 14 Tage habe ich aus dem gleichen Gesetz wie Sie die 4 Wochen haben. (§ 622 Absatz 3 BGB )Ich bin davon ausgegangen, dass Sie noch in der Probezeit sind. Nicht lachen…, aber bei Aushilfen ist eine Probezeit heute durchaus üblich. Wenn Sie keine Probezeit mehr haben, dann sind die 4 Wochen richtig.

Natürlich benötigen Sie für Ihre Krankschreibung einen Nachweis. Hierfür reicht der „gelbe Schein“ vom Arzt. Einer geht an die Krankenkasse und der andere zum Arbeitgeber.

BTW: Versuchen Sie das Problem doch lieber in einem persönlichen Gespräch zu klären. Das erspart Ihnen und Ihrem Chef eine Menge Aufwand. Vielleicht läßt er Sie auch früher aus dem Vertrag.

Viel Glück

tobi-stern

Hallo Tobi,

vielen Dank für Ihre Antwort. Eine Frage noch, die nicht frech
wirken soll: Sind Sie mit den 14 Tagen Kündigungsfrist sicher?
Wo finde ich das im Gesetz? Ich habe nur die 4 Wochen Frsit
gefunden in §622 BGB.
Brauche ich für die Krankmeldeung ein richtiges Attest vom
Arzt? Ich arbeite nur 2-3 Nachmittag in der Woche.
Viele Grüße, Milli

Hallo Tobi,

Sie haben Recht. Am besten ich rede mit meinem Chef. Ich bin nur nicht so gut auf ihn zu sprechen, weil er sich manchmal mir gegenüber doof aufführt. Aber trotzdem sollte ich offen mit ihm reden.
Eine Probezeit muss schriftlich vereinbart werden, oder? Wir haben garnichts schriftlich vereinbart, also auch nicht den Arbeitsvertrag. Ich könnte ja einfach sagen, wir hätten eine 6-monatige Probezeit mündlich vereinbart. Geht das wohl? Das wäre super, dann könnte ich früher aus dem Arbeitsverhältnis raus, falls er nicht mit sich reden lässt.
Viele Grüße, Milli

Hallo Milli,

wenn Sie nicht einmal einen Vertrag haben, dann müssen Sie sich eigentlich auch nicht an eine Kündigungsfrist halten. Im Gegenzug muß sich aber auch Ihr Chef nicht an die Zahlung Ihres Gehaltes halten. Rein rechtlich gesehen muss er es schon, aber die Beweispflicht liegt dann bei Ihnen und ohne Vertrag wird das schwierig.
Dies aber nur am Rande.

Bei diesem offenen Verhältnis würde ich an Ihrer Stelle mit Ihm reden und Ihm sagen, dass Sie den Job nicht mehr machen können und möchten so schnell wie möglich aufhören. Am Besten ist dann Ihm gleich ein festes Datum zu nennen Bsp. 15.12. oder so. Versuchen Sie sich mit Ihm gütig zu einigen, da er die Möglichkeit hat Ihr Gehalt einzubehalten. Und wenn das so ist, ist es ziemlich schwierig es dann zu bekommen.

Ihnen viel Glück.

Grüsse tobi-stern

Hallo Tobi,

Sie haben Recht. Am besten ich rede mit meinem Chef. Ich bin

nur nicht so gut auf ihn zu sprechen, weil er sich manchmal
mir gegenüber doof aufführt. Aber trotzdem sollte ich offen
mit ihm reden.
Eine Probezeit muss schriftlich vereinbart werden, oder? Wir
haben garnichts schriftlich vereinbart, also auch nicht den
Arbeitsvertrag. Ich könnte ja einfach sagen, wir hätten eine
6-monatige Probezeit mündlich vereinbart. Geht das wohl? Das
wäre super, dann könnte ich früher aus dem Arbeitsverhältnis
raus, falls er nicht mit sich reden lässt.
Viele Grüße, Milli

Hi Tobi,

ich danke Ihnen vielmals für Ihre guten Informationen und Ratschläge. Es ist das erste mal, dass ich mir in einem Portal Hilfe hole und ich bin begeistert. Das ist wirklich eine tolle Einrichtung. Vielen Dank nochmal!

Viele Grüße, Anna-Lena