Kündigung durch den Arbeitnehmer! DRINGEND!

Liebe/-r Experte/-in,

ich hätte eine dringende Frage zum meiner Kündigunsfrist, da mich die Formulierung in meinem Arbeitsvertrag doch leider recht verwirren und bei mir auch noch der Tarifvertrag gilt:

Folgender Fall:

In meinen Arbeitsvertrag steht unter Beendigung des Arbeitsverhältniss:
„a) Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Eventuell längere gesetzliche oder tarifliche Kündigungsfristen gelten für beide Vertragsparteien. Die Kündigung bedarf der Schriftform.“

Was mich unsicher macht ist der Satz: „Eventuell längere…“

In meinem für mich gültigen Tarifvertrag steht:

"§22 Kündigung des Arbeitsverhältnisses:

unter 2. Nach einer ununterbrochenen Beschäftigung im Unternehmen von mehr als 5 Jahren verlängert sich die Kündigungsfristen für den Arbeitgeber wie folgt…"

Nun meine Frage:

Welche Kündigungsfrist gilt für mich? Ich bin schon 8 Jahre in dem Unternehmen tätigt, folglich würde lt. Tarifvertrag eine Kündigungsfrist von 4 Monaten für meinen Arbeitgeber gelten, aber gilt dies auch für mich? Da dieser mir sehr verwirrende Satz „Eventuell längere …Kündigungsfristen gelten für beide Vertragsparteien…“ in meinem Arbeitsvertrag steht. Oder ist damit nur gemeint dass sich allgemein an den Tarifvertrag gehalten werden muss, ich jedoch in der kürzeren Kündigungsfrist lt. Arbeitsvertag kündigen kann?

Vielen Vielen Dank für jede Hilfe und Meinung!!!

Liebe/-r Experte/-in,

ich hätte eine dringende Frage zum meiner Kündigunsfrist, da mich die Formulierung in meinem Arbeitsvertrag doch leider recht verwirren und bei mir auch noch der Tarifvertrag gilt:

Folgender Fall:

In meinen Arbeitsvertrag steht unter Beendigung des Arbeitsverhältniss:
„a) Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Eventuell längere gesetzliche oder tarifliche Kündigungsfristen gelten für beide Vertragsparteien. Die Kündigung bedarf der Schriftform.“

Gesetzliche Kündigungfristübersicht:
Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1.
zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2.
fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3.
acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4.
zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5.
zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6.
15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7.
20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Heisst für dich meiner meinung nach = mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden
Der Agbeitgeber aber erst : acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Also für ihn länger :wink:
4.

Was mich unsicher macht ist der Satz: „Eventuell längere…“

In meinem für mich gültigen Tarifvertrag steht:

"§22 Kündigung des Arbeitsverhältnisses:

unter 2. Nach einer ununterbrochenen Beschäftigung im Unternehmen von mehr als 5 Jahren verlängert sich die Kündigungsfristen für den Arbeitgeber wie folgt…"
Hier fehlt mir noch ein paar Infos: Hast du unterbrochen ? Wie geht der Satz weiter?

Nun meine Frage:

Welche Kündigungsfrist gilt für mich? Ich bin schon 8 Jahre in dem Unternehmen tätigt, folglich würde lt. Tarifvertrag eine Kündigungsfrist von 4 Monaten für meinen Arbeitgeber gelten, aber gilt dies auch für mich? Da dieser mir sehr verwirrende Satz „Eventuell längere …Kündigungsfristen gelten für beide Vertragsparteien…“ in meinem Arbeitsvertrag steht. Oder ist damit nur gemeint dass sich allgemein an den Tarifvertrag gehalten werden muss, ich jedoch in der kürzeren Kündigungsfrist lt. Arbeitsvertag kündigen kann?

Vielen Vielen Dank für jede Hilfe und Meinung!!!
Bitte schicke mir die restlichen Infos und ich versuche dir zu helfen .
Lg maike

Hallo Maike,

wow wie schnell das hier geht, vielen Dank, also in meinem Tarifvertrag geht es dann nur weiter mit den Aufzählungen, dh.

…verlängern sich die Kündigungsfirsten für den Arbeitgeber wie folgt.:

nach 5 Jahren 3 Monate
nach 8 Jahren 4 Monate
nach 10 Jahren 5 Monate
nach 12 Jahren 6 Monate
nach 15 Jahren 7 Monate.

Mich verwirrt aber wie gesagt der Satz in meinem Arbeitsvertrag von wegen "Eventuell längere gesetzliche oder tarifliche Kündigunsfristen gelten für „BEIDE“ Vertragsparteien.

Heißt das dann nun dass diese 4 Monate (lt. Tarifvertrag) für mich auch gelten?
Wäre ja wirklich nicht toll, denn welcher neuer Arbeitgeber wartet 4 Monate bzw. irgendwann vielleicht 7 Monate auf seinen neuen Arbeitnehmer?

Vielen Dank für die schnelle Antwort

achso und nein ich bin seit 8 Jahren durchgehend in dem Unternehmen.

hmmm. also ich sehe es nicht so… ich würde sagen nur für den ag…
ich würde es aber nochmal über einen ra schecken lassen… nur so zur sicherheit… oder vielleicht antwortet ja hier noch ein Arbeitsra…
LG
maike

achso und nein ich bin seit 8 Jahren durchgehend in dem
Unternehmen.

Vielen Dank für deine Bemühungen. Ganz schön knifflige Formulierung. Wahrscheinlich frage ich 5 Leute und habe 5 Meinungen :wink:

naja war ja nur ein versuch :wink: ja ist wirklich doof… also am besten einen ra fragen… viel glueck maike

Vielen Dank für deine Bemühungen. Ganz schön knifflige
Formulierung. Wahrscheinlich frage ich 5 Leute und habe 5
Meinungen :wink:

Hallo,

für dich gilt eine Kündigungsfrist von 4 Monaten.