Liebe/-r Experte/-in,
ich hätte eine dringende Frage zum meiner Kündigunsfrist, da mich die Formulierung in meinem Arbeitsvertrag doch leider recht verwirren und bei mir auch noch der Tarifvertrag gilt:
Folgender Fall:
In meinen Arbeitsvertrag steht unter Beendigung des Arbeitsverhältniss:
„a) Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Eventuell längere gesetzliche oder tarifliche Kündigungsfristen gelten für beide Vertragsparteien. Die Kündigung bedarf der Schriftform.“
Was mich unsicher macht ist der Satz: „Eventuell längere…“
In meinem für mich gültigen Tarifvertrag steht:
"§22 Kündigung des Arbeitsverhältnisses:
unter 2. Nach einer ununterbrochenen Beschäftigung im Unternehmen von mehr als 5 Jahren verlängert sich die Kündigungsfristen für den Arbeitgeber wie folgt…"
Nun meine Frage:
Welche Kündigungsfrist gilt für mich? Ich bin schon 8 Jahre in dem Unternehmen tätigt, folglich würde lt. Tarifvertrag eine Kündigungsfrist von 4 Monaten für meinen Arbeitgeber gelten, aber gilt dies auch für mich? Da dieser mir sehr verwirrende Satz „Eventuell längere …Kündigungsfristen gelten für beide Vertragsparteien…“ in meinem Arbeitsvertrag steht. Oder ist damit nur gemeint dass sich allgemein an den Tarifvertrag gehalten werden muss, ich jedoch in der kürzeren Kündigungsfrist lt. Arbeitsvertag kündigen kann?
Vielen Vielen Dank für jede Hilfe und Meinung!!!
