Hallo liebe www Gemeinde.
Ich bin da letztens beim stöbern im Internet über einen Punkt gestolpert, der mir nicht so klar ist bzw. über den ich seit dem nachdenke.
Wie ist das, wenn ein eingetragener Verein (z.B. ein Sportverein oder ähnliches) einen Geschäftsführer eingestellt hat. Dieser Geschäftsführer führt wie der Name schon sagt, alle laufenden Geschäfte des Vereins und ist von dem vertretungsberechtigtem Vorstand auch für alle Personalangelegenheiten bevollmächtigt. Arbeitsverträge und Neueinstellungen werden durch den Geschäftsführer vorgenommen und dessen Unterschrift befindet sich auch auf all diesen Dokumenten.
Kann dann ein Mitarbeiter, der durch den Geschäftsführer eingestellt wurde, bei Kündigung diese unter Verweis auf §174BGB zurückweisen und sagen, dass er von der Vollmacht des Geschäftsführers nichts wußte bzw. ihm diese Vollmacht nicht ausgehändigt wurde???