Kündigung durch Geschäftsführer möglich?

Hallo liebe www Gemeinde.
Ich bin da letztens beim stöbern im Internet über einen Punkt gestolpert, der mir nicht so klar ist bzw. über den ich seit dem nachdenke.

Wie ist das, wenn ein eingetragener Verein (z.B. ein Sportverein oder ähnliches) einen Geschäftsführer eingestellt hat. Dieser Geschäftsführer führt wie der Name schon sagt, alle laufenden Geschäfte des Vereins und ist von dem vertretungsberechtigtem Vorstand auch für alle Personalangelegenheiten bevollmächtigt. Arbeitsverträge und Neueinstellungen werden durch den Geschäftsführer vorgenommen und dessen Unterschrift befindet sich auch auf all diesen Dokumenten.

Kann dann ein Mitarbeiter, der durch den Geschäftsführer eingestellt wurde, bei Kündigung diese unter Verweis auf §174BGB zurückweisen und sagen, dass er von der Vollmacht des Geschäftsführers nichts wußte bzw. ihm diese Vollmacht nicht ausgehändigt wurde???

Hallo,

die Kündigung kann nach § 174 S. 2 BGB nicht zurückgewiesen werden,
wenn der Gekündigte die Bevollmächtigung kannte. Diese Kenntnis
wiederum wird von der Rechtsprechung schon bejaht, wenn der Kündigende
(GF) in „eine Stellung berufen worden ist, die mit dem Kündigungsrecht
zu verbunden sein pflegt“, insbesondere also, wenn jemand zum
Personalleiter ernannt wird. Klingt kompliziert, ist auch so, über
diesen Punkt wird vor Gericht in den letzten Jahren dauernd gestritten,
weil es für Fachanwälte für Arbeitsrecht schon fast ein Kunstfehler
wäre, die Bevollmächtigung nicht zu rügen.

Grüße
EK