Kündigung durch KFZ-Versicherung

Hallöchen liebe Wissende,

meiner Meinung nach kann ein Vertrag zu einer KFZ-Versicherung natürlich auch vom Versicherer, entsprechend der im Vertrag angegebenen Kündigungsfristen, rechtmäßig gekündigt werden.

Trotzdem hier meine Frage:

Ich persönlich würde mich etwas etwas angenervt fühlen, wenn mir meine KFZ-Versicherung zum Jahresende Kündigen würde, trotzdem ich mir Vertragsmäßig nichts zu schulden haben kommen lassen. Nehme ich mal weiterhin an, ich hätte im Laufe des vergangenen Versicherungsjahres eine Schadensabwicklung zu meinen Gunsten von dieser Versicherung beim V-Ombudsmann erwirkt, dann wäre ich sogar ziemlich angezickt, da ich dieses und die Kündigung verbinden würde.
(Das ist natürlich nur mein subjektives Empfinden.)

Vermutlich würde die Versicherung mir ein Schreiben senden mit dem Wortlaut:

Wie jedes Jahr überprüfen wir auch in diesem Jahr alle Versicherungsverträge zum Ablauf hinsichtlich der risikorelevanten Daten, des Schadenverlaufes, sowie des Zahlungsverhaltens der jeweiligen Kunden.

Die Prüfung Ihres KFZ-Vertrages hat ergeben, dass wir Ihren Vertrag über den Ablauf hinaus nicht fortführen möchten und kündigen diesen daher fristgerecht zum Ablauf des 01.01.2009. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.

Der Versicherer darf sich also durchaus die Rosinenkunden herauspicken?

Sehe ich das richtig so?

Danke für Eure Meinung oder sogar genaueren Auskünfte.

Herzlichst

Etronic

Der Versicherer darf sich also durchaus die Rosinenkunden herauspicken?

Der Versicherte doch auch. Allerdings besteht ein Annahmezwang (mit wenigen Ausnahmen) in der KFZ-Haftpflichtversicherung (nicht in der Kasko).

Sehe ich das richtig so?

Es besteht Vertragsfreiheit. Also darf eine Versicherung, die Stress mit einem Kunden hatte, dessen Vertrag unter Einhaltung der regulären Frist kündigen. Genauso ist es umgekehrt, der Versicherte hat das gleiche Recht.

Rate mal, wie oft Versicherungen von diesem Recht Gebrauch machen und wie oft Versicherte.

Hallo,

wie Nordlicht schon sagte: durch den Annahmezwang ist die Rosinenpickerei für den Versicherer eingeschränkt, aber grundsätzlich ist das möglich.

Da Du eine Ablaufkündigung zum 01.01. erhalten hast, könntest Du den VR jetzt ärgern und erneut eine KH-Versicherung beantragen - er dürfte den Antrag nicht ablehnen. Wäre mal eine Gaudi und könntest hier berichten, wie das ganze weitergegangen ist.

Das Ganze klingt nach Direktversicherer… und die picken sich schon immer die Rosinen raus, durch Schufa-Anfrage etc.
Und eine bei dem Franken mit 3 Buchstaben oder bei dem Beamtenversicherer in Koblenz versicherte Harley für 40000 EUR gibt es auch kaum in D…

Grüße, M