Folgendes Problem: Eine Frau macht eine Ausbildung zur Altenpflegerin in einer Einrichtung eines kirchl. Trägers. Im Laufe der Ausbildung verliebt sich diese Frau in eine andere Frau, die beide Damen wollen ihre Partnerschaft eintragen lassen. Sollte jetzt der kirchl. Träger eine Kündigung bzw. Abmahnung aussprechen (wenn es rauskäme, aber kommt es überhaupt raus?), wäre das dann rechtens? Oder ist es tatsächlich so, dass vor einem Arbeitsgericht der kirchl. Träger Recht bekäme, obwohl damit ja eigentlich eine massive Diskriminierung vorliegt?
wäre das dann rechtens? Oder ist es
tatsächlich so, dass vor einem Arbeitsgericht der kirchl.
Träger Recht bekäme, obwohl damit ja eigentlich eine massive
Diskriminierung vorliegt?
Im dt. Arbeitsrecht kann eine Kündigung eines AN auch dann ausgesprochen werden, wenn der jeweilige AN mit seinem Verhalten den Betrieb schädigt.
Die kirchlichen AG setzen hier aber die Grenzen etwas anders (=enger) als ‚normale‘ AG. Siehe http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…
Auch wenn ich (als Aussenstehender) nicht begründen kann, warum ein schwuler AN schlechtere Arbeit leisten soll ein ‚normaler‘.