mal angenommen die KITA streikt und man ist verpflichtet das Kind zu Hause zu betreuen (Elternteile des Ehepaares leben 200km und 900km entfernt). Herr X soll dem Arbeitgeber eine Lösung vorschlagen, wie man das regeln kann. Der Arbeitgeber möchte, dass Herr X ihm vorher bescheid sagt, wann der Streik ist (was ja wohl schonmal nicht geht, da es IMMER kurzfristig ist). Muss der Arbeitnehmer, wie vom Arbeitgeber vorgeschlagen, unbezahlten Urlaub nehmen?
und eine Frage ist noch offen: muss Herr X unbezahlten Urlaub
nehmen, wenn er mit dem Sohn einen Arzttermin hat?
Hallo,
zu der rechtlichen Lage kann ich dir leider nichts sagen, aber um den Job zu behalten, würde ich auf jeden Fall unbezahlten Urlaub nehmen in beiden Fällen… ich würde sogar auf eigene Kosten eine Tagesmutter einstellen, die auf mein Kind aufpasst, in der Zeit, wo ich arbeiten gehe… Denn dort verdiene ich mein Geld…
Die Sache ist ja hierzulande aber genauso wie bei Krankheit- manche trauen sich dann einfach nicht zu Hause zu bleiben, aus Angst um den Job Ist halt traurig…
Die Sache ist ja hierzulande aber genauso wie bei Krankheit-
manche trauen sich dann einfach nicht zu Hause zu bleiben, aus
Angst um den Job Ist halt traurig…
natürlich geht die Aufsichtspflicht vor, und man kann sich dann
unbezahlten(!) Urlaub nehmen. Auch gegen bezahlten Urlaub aus dem
jährlichen Kontingent hat ein Chef im Zweifel nichts. Außer der
Reihe bezahlt Frei geben muss aber niemand.
und eine Frage ist noch offen: muss Herr X unbezahlten Urlaub
nehmen, wenn er mit dem Sohn einen Arzttermin hat?
Hi
grds. stehen Eltern mit Kindern unter 12 Jahren Tag für die Krankheit von Kindern zu. Allerdings werden diese vom Arbeitgeber nicht bezahlt sondern die Krankenkasse übernimmt (einen Teil) des Gehaltes.
Gruß
HaWeThie
(wer allerdings nicht gesetzlich krankenversichert ist…)
mal angenommen die KITA streikt und man ist verpflichtet das
Kind zu Hause zu betreuen (Elternteile des Ehepaares leben
200km und 900km entfernt). Herr X soll dem Arbeitgeber eine
Lösung vorschlagen, wie man das regeln kann. Der Arbeitgeber
möchte, dass Herr X ihm vorher bescheid sagt, wann der Streik
ist (was ja wohl schonmal nicht geht, da es IMMER kurzfristig
ist). Muss der Arbeitnehmer, wie vom Arbeitgeber
vorgeschlagen, unbezahlten Urlaub nehmen?
Grundsätzlich ist es Privatsache des Arbeitnehmers, wie er seine KInderbetreuung regelt. Man sollte immer einen Plan B für unvorgesehene Fälle haben. Das könnte eine andere Mutter sein, die vielleicht zu Hause ist und das Kind mal einen Tag lang mitnimmt, eine Nachbarin oder eben der genannte Urlaub, wobei man da evtl. auch den normalen (bezahlten) Urlaub nehmen kann.
Ich bin zwar jemand anders, aber trotzdem:
Im 2. Absatz heißt es:
In solchen Fällen müssten Eltern auch keine Gehaltsabzüge fürchten.
Wenn das nicht bezahlter Urlaub wäre, wären ds doch
Gehaltsabzüge, oder nicht?
cool, der gesamte Absatz(!) wird in meinem Browser vom Video verdeckt.
Erst mit einem anderen Browser auf einem anderen OS war erkennbar, dass
das noch Text steht…
Also: Ich entschuldige mich und nehme alles zurück.