Hallo! Seit acht Jahren bin ich bei einer LAF beschäftigt, welche mich die ganze Zeit an ein und dasselbe Unternehmen entliehen hat. Jetzt wurde ich mit Ende August „an die LAF zurückgegeben“. Diese versucht zwar, mich woanders „unterzubringen“, da sie aber bisher nichts für mich gefunden hat, bekam ich heute einfach die Kündigung - zum 30. September! Die Zeit bis dahin habe ich mit meinem Urlaub und Abfeiern von Überstunden zu überbrücken. Die Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag klingen für mich unverständlich. Da steht: „…Nach Ablauf von 2 Jahren Betriebszugehörigkeit verlängern sich die Kündigungsfristen…nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen“. Müssten das dann nicht drei Monate sein? Hat es Sinn, vor’s Arbeitsgericht zu ziehen? Ich weiß, dass man nicht auf Abfindung klagen kann. Dann müsste ich ja auf Weiterbeschäftigung klagen. Das würde dann vermutlich bedeuten, dass die Kündigung nicht wirksam wäre, aaaber: Dann vermute ich, dass man mir irgendwelche Drecks-Jobs (sorry) am Ende der Welt vermittelt und wenn mir das nicht passt, kann ich ja kündigen… Was soll ich tun? Gibt es denn gar keine Möglichkeit, sich zu wehren? Im Übrigen habe ich meine Arbeit immer bestens erledigt und mein Chef (im Entleihbetrieb) ist total sauer, dass er mich abgeben muss. Daran liegt’s also nicht
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort
Also wenn Dein Chef in der Entleiherfirma nach 8 Jahren Dauerleihe „total sauer“ ist, dann macht er Dir was vor oder da stimmt was nicht. - Kannst ja mal ihm reden, wann er Dich endlich übernimmt.
Wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten ist, musst Du sogar klagen, sonst bekommst Du bei Arbeitslosengeld eine Sperrzeit.
Deine Angst vor einer Klage kann ich verstehen. Doch zunehmend werden die Chancen besser. Siehe z. B. http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspol…
Wenn schon Betriebsrat und Gewerkschaft nicht helfen, nimm dir einen guten Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Siehe auch http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/rechte-fu…
Zum erstens muss der Chef von der Leihfirma eine Kündigungsfrist von 3 Monate geben.
Zweitens hast du recht auf Abfindung (ein Bruttolohn pro Jahr)
Und wieso stellt dich der Chef von der Entleihbetrieb nicht ein , du musst dich nur in der
Entleihbetrieb bewerben.
Hallo Ernst-Erwin, danke für die schnelle Antwort. Mein Chef ist in diesem Falle auch eher ein „kleines Licht“, denn es handelt sich um einen großen Konzern wo ein Schichtleiter nich allzuviel Einfluss hat…
Hallo Herbert, danke für die Antwort!
„…du musst dich nur in der
Entleihbetrieb bewerben. .“
Nix für ungut aber: Soll das jetzt Ironie sein oder weißt du nicht, welche Machenschaften in der Wirtschaft ablaufen? Wer stellt denn heute noch jemanden ein, wenn er ihn doch einfach ausleihen kann?! Das ist zwar teurer aber man kann ihn nach Lust und Laune wieder entsorgen. Dadurch lebt ja dieses „Geschwür“ namens Zeitarbeitsbranche…
Wenn dein Chef in der Entleihbetrieb sauer ist das er dich abgeben muss,
dann würde er dich mit beiden Händen einstellen.
Es spricht ein Grund dafür, er weis wie du arbeitest und was du kannst er muss dicht nicht erst auf die probe stellen.
Versuch es einfach und du wirst sehen dass ich Recht habe, du hast nichts was zu verlieren.
Ich wünsche dir viel glück.
Einverstanden … Gerade in dem Fall könnte dann aber eine Klage sinnvoll sein.
Siehe auch http://www.abfindunginfo.de/kundigung-entlassung-abf…
Toi, toi, toi.