Hallo,
ich habe hier mal nen ganz normalen und eigentlich recht einfachen Fall. Laut div. Seiten im Internet kommen aber dennoch immer wieder Widersprüche auf. Vielleicht kann mir ja hier wer weiterhelfen.
Also:
Eheleute E wohnen seit 6 1/2 Jahren in einer 4 Zimmerwohnung (keine qm-Angabe im Mietvertrag). Im Mietvertrag ist die Rede von einer 6-monatigen Kündigungsfrist ab einer Mietzeit über 5 Jahre. Nach meinem Stand haben Mieter generell 3 Monate, richtig?
Also würden E gerne jetzt zum 30.06.09 kündigen wollen.
Im Mietvertrag steht:
„Die Mieter erhalten bei Einzug eine neu renovierte Wohnung (neuer Teppich + Raufaser weiß überall). Bei Auszug ist die Wohnung im fachmännisch renovierten Zustand an den Vermieter zu übergeben. Im Bad dürfen keine Dübel, Schrauben oder Nägel in die Wandfliesen gebohrt werden. Gleiches gilt für Fenster und Türen.“
Nun habe ich gelesen, dass der 1. Abschnitt von Mietvertrag unwirksam ist. Woanders wiederum habe ich gelesen, dass einfach Raufaser reicht. Oder ist es komplett Vermietersache. Eheleute E haben bis auf das Bad, den Flur und das 4. Zimmer (ausgebautes Dach) alle Wände neu tapeziert (Ende 2002). Natürlich sieht das nicht mehr ganz neu aus, aber eine gewöhnliche Abnutzung sollte doch in Ordnung sein. Müssen E nun die Tapeten runtermachen und Raufaser neu tapezieren wie beim Einzug?
Auch die Sache mit den Dübeln sei nicht wirksam, ich glaube das wäre mal ein Beschluss gewesen.
Im Mietvertrag heißt es weiter:
„Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen fachgerecht auszuführen. Die Zeitfolge beträgt: bei Küche, Bad und Toilette = 3 Jahre und bei allen übrigen Räumen = 5 Jahre. Der Mieter hat ferner vom Vermieter gestellte Textilböden bei Bedarf, spätestens aber alle 3 Jahre, fachgerecht reinigen zu lassen.“
Wie sieht es tatsächlich mit dem Teppich aus? Der Vermieter legte kurz vor Einzug einen einfachen, billigen Teppich in die gesamte Wohnung. Der Zustand ist ok, Flecken lassen sich ja nirgends vermeiden.
Die Fenster sind aus Plastik und müssen demnach ja nicht gestrichen werden, die Türen sind naturlasiert, haben jedoch gewöhnliche Abnutzungserscheinungen.
So, ich hoffe, ich habe alle Fakten berücksichtigt und hoffe, mir kann da wer weiterhelfen :o)
Grüße und schon mal im Voraus besten DANK!