Angenommen, ein User lässt seine Webseite bei einem Webspaceanbieter hosten, der mit freiem Traffic wirbt, da er erfahrungsgemäß weiß, dass der Trafficverbrauch aller von ihm gehosteten Seiten gerade mal 20 GB im Jahr verbraucht (Zahl aus der Luft gegriffen, bar jeglicher Grundlage).
Nun ist die Webseite des Users jedoch so beliebt, dass er allein im Monat 5 GB Traffic verbraucht (Zahl ebenfalls aus der Luft gegriffen).
Darf der Paidhoster dann den Vertrag aufkündigen?
Darf der Paidhoster, nachdem er festgestellt hat, dass diese Seite sehr gut besucht wird, von sich aus Werbung schalten um so mitzuverdienen ?
ich denke, man kann das Ganze mit Flatrate-tarifen vergleichen. da haben manche Mobilfunkbetreiber versucht, kunden zu kündigen, die (zu) viel telefonierten. doch das ist unzulässig. das ist ja gerade der Sinn eines Pauschaltarifs: Dass nutzungsunabhägig abgerechnet wird. Allerdings: Der Mobilfunkanbieter kann natürlich regulär am Ende der vereinbarten Laufzeit kündigen.
da müsste man sich die AGB des Hosters durchlesen.
Mittlerweile werben die meisten Hoster mit unbegrenztem Traffic.
Also eine Kündigung wegen Traffic ist unwahrscheinlich(Ich habe schon von Hostern gehört die bei 100GB im Monat kündigen aber nicht bei so kleinen Zahlen).
Was Werbung angeht: wenn nichts in der AGB steht darf der Hoster es nicht, der Kunde zahlt ja gerade einen monatlichen Beitrag um sein Angebot ohne Werbung anbieten zu können.
Angenommen, ein User lässt seine Webseite bei einem
Webspaceanbieter hosten, der mit freiem Traffic wirbt, da er
erfahrungsgemäß weiß, dass der Trafficverbrauch aller von ihm
gehosteten Seiten gerade mal 20 GB im Jahr verbraucht (Zahl
aus der Luft gegriffen, bar jeglicher Grundlage).
Nun ist die Webseite des Users jedoch so beliebt, dass er
allein im Monat 5 GB Traffic verbraucht (Zahl ebenfalls aus
der Luft gegriffen).
Darf der Paidhoster dann den Vertrag aufkündigen?
Da es sich bei Webhosting-Verträge um Dauerschuldverhältnisse handelt, so hat der Hoster (wie auch der Kunde) die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis ordentlich ohne Begründung zu kündigen. Die Kündigungsfristen regelt in der Regel der Vertrag. Sollte dort nichts zur ordentlichen Kündigung geregelt sein, so gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Ich bin mir jedoch unsicher, ob nun § 621 BGB (Dienstvertrag) oder § 580a BGB (Mietvertrag) zum Tragen kommt.
Eine außerordentliche Kündigung kommt meines Erachtens nicht in Betracht.
die Webhoster die ich kenne schreiben bei Ihren Angeboten mit unlimitiertem Traffic immer dabei das ab einer Gewissen monatlichen Grenze die Anbindung auf eine Niedrigere Datenrate zurückgefahren wird.
von 100 Mbit auf 10 Mbit und wenn man weiter die 100 Mbit haben will man pro weiteren GB/TB einen gewissen obolus zahlen kann wenn man auf der Höheren Anbindung bleiben will.