Hallo,
kann die PKV den Vertrag mit dem Kunden von sich aus kündigen, wenn dieser z. B. in einem Jahr 2 oder 3 OP`s hat? Also aus wirtschaftlichen Gründen sozusagen?
Danke
Hallo,
kann die PKV den Vertrag mit dem Kunden von sich aus kündigen, wenn dieser z. B. in einem Jahr 2 oder 3 OP`s hat? Also aus wirtschaftlichen Gründen sozusagen?
Danke
Hallo,
Nein, in der Krankheitskostenvollversicherung verzichtet die PKV
auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Gruß
Ergänzend zu meinem Vorredner (weil das doch immer mal wieder vergessen wird):
WENN der Antragsteller alle Fragen korrekt und vollständig beantwortet hat, insbesondere nach bestehenden Beschwerden und geplanten, angeratenen und/oder beabsichtigten Operationen, Behandlungen oder Untersuchungen, DANN gibt es auch keine Möglichkeit von Seiten des VR den Vertrag aufgrund gehäufter OPs zu beenden.
Wenn man allerdings wusste, dass z.B. die Hüfte eh bald dran glauben muss, die Fußballen-OP wie alle 10 Jahre mal wieder ansteht oder oder oder… dann darf man sich nicht wundern, wenn’s im harmlosesten Fall nicht bezahlt wird 
War alles korrekt? Dann keine Sorge!
Frank Wilke
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
Danke für die Infos.
Hatte den Thread hier „vergessen“ und es oben nochmals gefragt:
Der Sachverhalt:
ich bin seit ca. 3,5 Jahren bei der Debeka privat krankenversichert.
Vor wenigen Tagen wurde bei mir ein Nabelbruch und auch ein Leistenbruch festgestellt.
Der Arzt im Krankenhaus sagte mir, dass der Leistenbruch wohl angeboren sei!
Er wurde aber nie bisher vom Arzt festgestellt und auch nicht von mir bemerkt. Also habe ich ihn damals natürlich auch nicht angeben. Der Nabelbruch entstand wohl irgendwann in den letzten Monaten. War mir so auch nicht bewusst, ich weiss nur, dass der Nabel früher mal „anders“ aussah (ist ein kleiner Bruch).
Kann das nun mit der PKV Probleme geben? Ich hatte von diesen Sachen ja keine Ahnung.
Dürfte doch eigentlich kein Problem sein?
Es würde wohl auch kein normaler Mensch 3,5 Jahre mit sowas rumlaufen …, da es ja ein nicht gerade geringes Risiko darstellt!?
Hallo,
wenn nichts wissentlich verschwiegen wurde gibt es auch kein Problem.
Gruß