Kündigung durch Trennung

Hallo,

folgendes Problem.
Neubezug der Wohnung in Partnerschaft im Januar 08. Hauptmieter Exfreundin, betroffene Person Handschriftlich im Mietvertrag nachgetragen!
Nach Trennung will betroffene Person ausziehen.
Ist diese an einer gesetzlichen Kündigunsfrist gebunden?

Mietwohnung wird von Hauptmieter nicht aufgegeben!

Danke im Voraus!

Hallo,

folgendes Problem.
Neubezug der Wohnung in Partnerschaft im Januar 08.
Hauptmieter Exfreundin, betroffene Person Handschriftlich im
Mietvertrag nachgetragen!

Auch mit unterschrieben? Dann dürfte es jetzt 2 Hauptmieter geben.

Nach Trennung will betroffene Person ausziehen.
Ist diese an einer gesetzlichen Kündigunsfrist gebunden?

Wenn schon, dann sind beide Mieter gemeinsam an die gesetzliche (oder an die im Mietvertrag im Rahmen der gesetzlichen Regelungen vereinbarte) Kündigungsfrist gebunden.

Mietwohnung wird von Hauptmieter nicht aufgegeben!

Danke im Voraus!

Büdde

Kater

Hallo,

Mietwohnung wird von Hauptmieter nicht aufgegeben!

wenn beide den Mietvertrag unterschrieben haben, sind sie gesamtschuldnerisch haftbar.
Kündigen kann man die Wohnung daher auch nur gemeinsam.
Zieht einer der beiden HM einvernehmlich aus, kann man versuchen, dass der VM den ausziehenden aus dem Vertrag entlässt. Verpflichtet ist der VM hierzu nicht.

Der, der auszieht, haftet aber weiterhin in vollem Umfang.

Zahlt der in der Whg. verbliebene z.B. die Miete nicht, kann der Ausgezogene zur Zahlung der Miete herangezogen werden und diese dann wieder vom in der Whg. gebliebenen zurückfordern.

Agnes

http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/m…

Agnes