kündigung durch vermieter ?

hallo liebe www´ler,

folgender fiktiver fall:

ein vermieter V möchte einem Mieter M kündigen, da dieser sich - nach ansicht des V zum „Querulanten“ entwickelt.

müsste der mieter M nun eine Kündigung des Mietverhältnisses ohne Begründung hinnehmen, mit einer Frist von 3 monaten ? man gehe davon aus es bestünde kein schriftlicher Mietvertrag.

Kann ein Vermieter V einfach so das Mietverhältnis beenden ? Also ohne ANgabe von Gründen ?

Fragend

derDOC

Hallo,

nein, der Vermieter (VM) kann nur ordnetlich oder außerordentlich kündigen. Bei der ordentlichen Kündigung des VM sind die Laufzeiten des Mietverhältnisses zu beachten, bei der außerordentlichen Kündigung die Gründe. Allerdings genießt z.B. ein Zweifamilienhaus, indem auch der VM wohnt eine Schutzklausel, so diese im Mietvertrag (MV) vereinbart ist.

Zwar it es nicht toll, keinen MV zu haben, aber es ist dennoch ein Nutzungsverhältnis zu stande gekommen, mit allen Rechten und Pflichten. Ist nichts schriftliches vereinbart, gilt das Mietrecht nach dem Gesetz.

Sollte mir dies geschehen, so würde ich die Kündigung des VM zurückweisen. Es obliegt ihm dann, Klage auf Räumung und Herausgabe der Mietsache zu beantragen. Ob der VM damit Erfolg haben wird, würde ich bezweifeln, denn wenn ich nur ein Quarulant bin und keine Pflichtverletzungen gegenüber dem Mietverhältnis begangen habe, würde ich für mich keine Ängste entwickeln.

Herzliche Grüße

Hallo,

nein, der Vermieter (VM) kann nur ordnetlich oder
außerordentlich kündigen.

Bei der ordentlichen Kündigung des

VM sind die Laufzeiten des Mietverhältnisses zu beachten, bei
der außerordentlichen Kündigung die Gründe.

hallo,

kurze rückfrage, selbst wenn der VM ordentlich Kündigen würde müsste er das doch begründen oder ?

Oder kann er einfach sagen ich kündige den Mietvertrag ordentlich und hält die Frist ein, ohne einen Grund (Eigenbedarf) o.ä. zu nennen ?

der DOC

Hallo,

die Kündigung muss begründet sein (z.B. Eigenbedarf, aber hier muß dann auch stehen, wer einziehen will).
Ohne Nennung eines Grundes würde der Kündigung der Grundsatz fehlen.

Herzliche Grüße

Hallo,

was ist ein queruklanter Mieetr ? Ein Mieter der hartnäckmig auf die Mängel hinweist oder hartnäckig versucht, den VM mit etwas Druck zu zwingen, seinen Verpflichtungen nachzukommen ? Dann allerdings ist keine Kündigung möglich.

Ohne schriftlichen Kündigungsvertrag beträgt, wie auch bei schriftlichen Vertrag, die Kündigungsfrist für den VM drei Monate unter der Voraussetzung, dass wirksame Kündigungsgründe vorliegen. Nach fünf Jahren erhöht sich die Frist für den VM um weitere drei Monate. Nach 8 Jahren Mietzeit sind es für den VM 9 Monate.

Ausnahme: Der VM und der Mieter bewohnen gemeinsam ein Haus in dme es nicht mehr als zwei Wohnungen gibt und in einer der Wohnungen wohnt der VM selbst. Dann allerdings - ohne Angabe der Kündigungsgründe und ohne Möglichkeit des Widerspruches durch den Mieter - kann der VM mit sechs Monaten kündigen. Bei mehr als fünf Jahren und auch später sind dann jeweils zusätzlich drei Monate zu beachten.

folgender fiktiver fall:

ein vermieter V möchte einem Mieter M kündigen, da dieser sich

  • nach ansicht des V zum „Querulanten“ entwickelt.

müsste der mieter M nun eine Kündigung des Mietverhältnisses
ohne Begründung hinnehmen, mit einer Frist von 3 monaten ? man
gehe davon aus es bestünde kein schriftlicher Mietvertrag.

Kann ein Vermieter V einfach so das Mietverhältnis beenden ?
Also ohne ANgabe von Gründen ?

Nein

Gruss Günter