Kündigung durch Vermieter

Liebe WWW-Gemeinde,

es gibt viele Seiten im Inet, die sich widersprechen, daher hoffe ich auf Eure Sachkenntnis:

  • der Vermieter kann den Mietvertrag mit 6-Monats-Frist kündigen, wenn der Mieter die mietvertraglichen Pflichten nicht einhält, richtig?
    Angenommen ein Zweifam.haus, in dem der VM mit wohnt…573 BGB?

  • Muss der Vermieter vorher eine Abmahnung ausgesprochen haben?

  • Kann ein unentgeltlich überlassener Stellplatz im Hof, der nicht im Mietvertrag erfasst ist, mit sofortiger Wirkung gekündigt werden?

Danke vorab für Eure Kenntnisse :smile:

VG
Mela

Da http://www.gesetze.juris.de/bgb/__573a.html keinen Grund benötigt würde ich auch davor warnen einen Grund zu benennen. Abmahnung ist dann natürlich auch nicht erforderlich.
Wenn ich solche Fragen lese drängt sich mir der Gedanke auf, dass der Fragesteller nur ein begrenztes Wissen über die Inhalte des Mietrechtes hat, was ja erstmal nicht verwerflich ist. Kündigungen sind sehr kompliziert. Man sollte dabei nicht am falschen Ende sparen und einen Rechtskundigen konsultieren.

vnA

Danke, vNA!

Vermieter, die solche Fragen stellen würden, wären sicher nur Laien,
die froh um Rat wären, weil sie von der minimalen Mieteinnahme nicht noch unbedingt einen Anwalt zahlen wollen würden, neben dem Ärger.
VG
Mela

Ein falscher Satz in der Kündigung und sie ist ungültig. Das merkt man aber erst, wenn vor Gericht der gegnerische Anwalt (den man dann bezahlen muss) darauf aufmerksam macht. Dann sind auch noch die eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten zu zahlen. Spätestens danach nimmt man sich für die nächste Kündigung doch einen Anwalt.

Warum also nicht gleich? Warum am falschen Ende sparen wollen?

vnA

Rein interessehalber: Wer klagt hier worauf?

noch klagt niemand.
Wenn ich jedoch Kündigungen so verfasse mit dem Blick: Im Moment klagt ja keiner, dann werde ich mit Sicherheit über kurz oder lang irgendwann mal richtig Schiffbruch erleiden.

vnA

Hallo Mela,

haben Sie schon eimal davon gehört, dass es für solche Fälle auch eine Rechtsschutzversicherung gibt? Kann ich jedem Vermieter nur empfehlen.

Beste Grüße!