Hallo,
z.b.
ein Einfamilienhaus wird seit 12 Jahren bewohnt. Nun kündigt der Vermieter wegen Neubau, welche Fristen gelten hier ?
danke
Hallo,
z.b.
ein Einfamilienhaus wird seit 12 Jahren bewohnt. Nun kündigt der Vermieter wegen Neubau, welche Fristen gelten hier ?
danke
Hallo ToyX,
gehen wir mal von einer berechtigten Kündigung nach § 573 Abs.2 Nr.3 aus, dann würde im Normalfall die Kündigungsfrist für den Vermieter 9 Monate betragen.
Gruß
Joschi