Kündigung durch Vermieter

Hallo,

man stelle sich vor, es herrscht ständig schlechte Stimmung
wegen Vorfällen, wie der Hund verrichtet sein Geschäft in den
Garten, Müllsäcke liegen Ewigkeiten vorm Haus, Kinder besprühen
die Hauswand uvm.

Dem Vermieter ist dieser ständige Unfrieden im Haus wohl endlich
zu viel. Nun würde mich interessieren,

kann der Vermieter, wie bei Mietern ja auch üblich,
ganz normal dem Mieter,mit einer 3 monatigen Frist
ordentlich kündigen?

Also Kündigung durch den Vermieter mit Frist 3 Monate.

Ich hoffe ganz stark auf euer Wissen.

Danke.

viele Grüße Karin

Ja, kann er.
Die Kündigungsfrist richtet sich nach:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573c.html

Um vor Gericht mit der Kündigung bestehen zu können müssen ,neben all dem formalen Kram der einzuhalten ist, allerdings bestimmte Kündigungsgründe vorliegen (Ausnahmen bei bestimmten Gebäudetypen und Mieter-Vermieterkonstellationen):
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573.html

Einem Vermieter der, auch nur fiktiv, solche grundlegende Fragen stellt, sei angeraten sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Sonst könnte der Schuss nach hinten losgehen und außer Spesen sei nichts gewesen.

vnA

Hallo.

Der Vermieter kann bei solchen Vorfällen nur nach einer vorherigen Abmahnung mit Kündigungsandrohung kündigen. Die Abmahnung muss den konkreten Vorfall mit Datum/Uhrzeit beschreiben. Auch empfiehlt es sich, Zeugen für ein späteres gerichtliches Verfahren benennen zu können.

Wohnen Mieter und Vermieter im gleichen Haus (Einliegerwohnung), dann hat der Vermieter ein erleichtertes Kündigungsrecht. Er braucht keine Gründe zu benennen und kann unter Einhaltung einer etwas längeren Kündigungsfrist eine ordentliche Kündigung aussprechen.