Der Vermieter kündigt den Mietvertrag aus wichtigem Grund (Eigenbedarf) mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Der Mieter antwortet, dass er bereits zum Ende des laufenden Monats ausziehen würde.
Hat der Vermieter Anspruch auf Mietzahlung für 3 Monate gemäß der gesetzlichen Kündigungsfrist?
Vielen Dank,
UW5000