Kündigung durch Versicherer

Hallo liebe Experten,

ich besitze eine private Zahnzusatzversicherung der ARAG.
Die Beiträge wurden zu Beginn dieses Jahres kräftig angehoben (23%) und ich habe die Versicherung (außer zur Abrechnung einer prof. Zahnreinigung) noch nicht in Anspruch genommen.

Nun meine Frage dazu:
Wie sind die Kündigungsmöglichkeiten bei einer solchen Versicherung durch den Versicherer?
Der Gedanke bezieht sich darauf, daß ich u.U. jahrelang brav einzahle und wenn ich die Versicherung benötige, plötzlich eine Kündigung ins Haus bekomme.

Bei z.B. Hausrat- oder auch Rechtsschutzversicherungen ist das ja durchaus nicht unüblich. Oder kann ich mir sicher sein, dass ich meinen Versicherungschutz auch im „Schadensfall“ behalte - wie bei einer normalen Krankenversicherung. Ist das irgendwie gesetzlich geregelt?

Danke vorab für eure Infos.

Hallo,

die ARAG Versicherung verzichtet auf die Kündigungsmöglichkeit von Seiten des Versicherungsunternehmens her, es kann hier also nicht passieren, dass die ARAG Versicherung den Vertrag aufgrund einer von Ihnen eingereichten Rechnung kündigt.

Viele Grüße
Konrad Dießl

Ps: unter Umständen kann es aber zudem Sinn machen, den Vertrag zu wechseln. Ich denke Sie haben den Tarif Z100 der ARAG Versicherung der auch nicht mehr auf dem Versicherungsmarkt vertrieben wird und dadurch auch in den nächsten Jahren noch Beitragsanpassungen sehen wird.

Bei Interesse einfach mal auf www.test-zahnzusatzversicherung.de schauen und vergleichen.

Hallo,

die ARAG Versicherung verzichtet auf die Kündigungsmöglichkeit von Seiten des Versicherungsunternehmens her, es kann hier also nicht passieren, dass die ARAG Versicherung den Vertrag aufgrund einer von Ihnen eingereichten Rechnung kündigt.

Viele Grüße
Konrad Dießl