ein Haus wurde gekauft, der zukünftige Eigner ist bereits eingezogen, der Grundbucheintrag steht noch aus. Die Wohngebäudeversicherung ist über den Kauf informiert und schickt dem zukünftigen Eigner eine Kündigung wegen Veräußerung der Immobilie und bezieht sich auf § 96 VVG. Welche Rechtsgrundlage könnte dem Versicherer die Kündigung nach § 96 VVG ermöglichen? Der zukünftige Eigner mag Besitzer sein, da er eingezogen ist, aber eigentlich ist doch der Verkäufer bis zur Grundbucheintragung der Versicherungsnehmer und es könnte nur ihm gekündigt werden, wofür es dann aber nach § 96 VVG auch keine Grundlage gäbe. Klingt irgendwie verwirrend.
Du fragst nach der Rechtsgrundlage und nennst diese selbst ?
Beachte § 96 VVG Abs.1:
(1) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber einer versicherten Sache das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
Ich könnte mir vorstellen, dass der Käufer bei dem Versicherer versichert war, bzw. ist und sehr schadensauffällig war/ist.
Richtig, aber erworben ist die Immobilie doch erst nach der Grundbucheintragung und die steht noch aus. Der Versicherer hat nicht dem Verkäufer gekündigt sondern dem Käufer. Schaden gab es in den letzten 5 Jahren keinen. Daher meine Verwirrung.
das mit der vom Versicherer ausgesprochenen Kündigung deckt sich mit den Versicherungsbedingungen.
Das er es allerdings getan hat würde mir zu denken geben, ein Grund dafür könnte ein ungünstiger Schadenverlauf sein. Ruf doch mal beim Versicherer an und frag mal nach der Schadenquote der letzten 5 oder 10 Jahre. ( 5 Jahre sind wichtig für einen neuen Versicherer, 10 damit Du weißt was los war)
Hi, hier mal die AGB des Versicherers: "Wird die versicherte Sache vom Versicherungsnehmer veräußert, so tritt zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs (bei Immobilien das Datum des Grundbucheintrages) an dessen Stelle der Erwerber in die während der Dauer seines Eigentums aus dem Versicherungsverhältnis sich ergebenden
Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers ein"
Was also hat der Käufer derzeit mit der Versicherung zu tun? Wichtig ist der Grundbucheintrag und den gibt es noch nicht.
Grüße
Richtig, aber erworben ist die Immobilie doch erst nach der
Grundbucheintragung und die steht noch aus. Der Versicherer
hat nicht dem Verkäufer gekündigt sondern dem Käufer.
zu welchem Zeitpunkt hat denn der Versicherer gekündigt ?
das geht aus Deinem Text nicht hervor.
Der Versicherer hat Kenntnis erhalten vom Verkauf und hat lt. VVG den Vertrag gekündigt. Ich vermute zum Tag der Grundbuchüberschreibung.
Schaden
gab es in den letzten 5 Jahren keinen. Daher meine Verwirrung.
Hier geht es um Schäden die der neue Käufer der Immobilie in der Vergangenheit/Gegenwart bei dem Versicherungsunternehmen hatte/hat.
ok, der Versicherer hat vorgestern gekündigt, wirksam einen Monat nach Zugang der Kündigung. Der Käufer hat/hatte bisher keinen Vertrag mit der Versicherung, also auch keinen Schaden - wird aber langsam geschädigt . Die Grundbucheintragung wird wohl in den nächsten 3-12 Monaten stattfinden )
Wie kommts, dass dies solange dauert. Bekommt der neue Käufer keine Finanzierung, da er etwas klamm ist ?
Wenn Du Pech hast, gibts kein Geld und es gibt Probleme den Käufer wieder aus dem Haus zu bekommen.
Nicht der Vertreter hat gekündigt, sondern die Zentrale, bisher werde ich zum zuständigen Berater nicht durchgestellt und die Kundenberater sind verwirrt und können nichts dazu sagen. Als Grund wurde übrigens §96 VVG genannt, also Kündigung nach Veräußerung (die aber erst nach Grundbucheintragung stattfindet, soviel ich weis)
alles längst bezahlt, Grundbucheintragungen dauern je nach Andrang kürzer (3 Monate) oder länger (9 Monate) )
Wie kommts, dass dies solange dauert. Bekommt der neue Käufer
keine Finanzierung, da er etwas klamm ist ?
Wenn Du Pech hast, gibts kein Geld und es gibt Probleme den
Käufer wieder aus dem Haus zu bekommen.