Hallo,
mal angenommen, ein Mieterpaar bezieht zum 01.09.03 eine Wohnung (Privatvermietet) und stellt bereits nach wenigen Wochen fest, dass aufgrund des Verhaltens und der Gespräche mit Nachbarn der Vermieter es bereits bereut dieses Mieterpaar ins Haus gelassen zu haben. Das Mieterpaar hat sich nichts zu schulden kommen lassen, immer pünktlich Miete gezahlt, sich an die Hausordnung gehalten etc.! Dennoch stösst es dem Vermieter auf, dass das Mieterpaar nicht so „kontaktfreudig“ sind wie die älteren Paare im Haus.
Wie auch immer, Tatsache ist das das Mieterpaar am 28.06.04 eine Kündigung der Wohnung wegen Eigenbedarf schriftlich bekommen hat. Mit der Begründung, dass die Tochter des Vermieters nach einem Studium sich eine Wohnung nehmen möchte und ihr diese Wohnung zusagen würde.
Nun äußert sich der Verdacht: da der Vermieter vermutlich wusste, dass die Tochter früher oder später in die Wohnung möchte, wäre es da nicht die Pflicht gewesen dem Mieter zuvor zu sagen, dass es nur zu einem befristetem Mietvertrag ausreicht? Der Vermieter mahnte den Mieter bereits vor der Unterschrift des Vertrages mit den Worten, er wolle ein langfristiges Mietverhältnis - dieses er aber nach nicht einmal einem Jahr wieder kündigt.
Der Mieter hat natürlich nun das Gefühl, gelinkt worden zu sein, denn er sieht sich als „Notlösung“ um ein knappes Jahr Miete zu zahlen.
Der Mieter hat nun vor, Widerspruch einzulegen um sich Zeit zu verschaffen, denn es stellt sich sehr schwierig dar, in den ausgeschriebenen 3 Monaten Kündigungsfrist eine passende Wohnung zu finden.
Welche Möglichkeiten bietem sich dem Mieter? Der Mieter hat seit Beginn des Einzuges massenhaft Geld in Möbel, Einrichtung und Renovierung gesteckt und es gestaltet sich schwierig eine Wohnung zu finden mit ähnlichen Ausmaßen, um alle erworbenen Möbel unterzubekommen.
Gibt es Möglichkeiten, eine Verlängerung der Frist heraus zu holen, um die passende Wohnung zu finden, bzw. was passiert, wenn der Mieter keine passende Wohnung innerhalb dieser Frist findet?
Erschwerend kommt hinzu, dass der Vermieter dem Mieter aus dem Weg geht, keinerlei Anrufe, Briefe etc. beantwortet und nun einfach diese 3 Monate abwarten will.
MfG Timo