ist eine Kündigung zwecks Eigenbedarf gerechtfertigt, wenn in einem Haus 2 Wohnungen einer Person gehören, (eine bewohnt sie selbst die andere ist vermietet) und die Vermieterin die Dachwohnung und ihre zusammenlegen will?
Grund ist: die Vermieterin gibt an, die Dachwohnung zusätzlich zu brauchen, da ihr Kind 11 Jahre ein zu kleines Kinderzimmer hat (ca. 9 qm). Die Wohnung der Vermieterin ist ca. 74 qm, die Dachwohnung ca. 45-50 qm!
Die Mieterin in der Dachwohnung, bewohnt diese seit 10 Jahren und 2 Monaten und ist schon über 70 (ca. 70-73Jahre)
Kann man da Eigenbedarf überhaupt anmelden? Das Kind ist ja erst 11 Jahre alt.
die 73jährigen, die ich so kenne, können problemlos umziehen. Die spielen Tennis und Golf, machen mehrmals pro Jahr Urlaub und sind auch ansonsten sehr sportlich.
Ein Kinderzimmer von 9qm ist im Mietrecht nur ein halbes ZImmer, für einen Teenager schon sehr klein.
Es war ggf. bei Abschluss des Mietvertrages absehbar, dass das Zimmer des Kindes mal zu klein werden würde. Doch haben sich in 10 Jahren die Verhältnisse der Familie ja schon sehr verändert, was für ein kleines Kind noch ausreichte, ist heute anders zu beurteilen.
Die Gesamtgröße der „neuen“ Wohnung ist allerdings sehr hoch, wenn da nur 2-3 Personen wohnen sollen. Doch kann ja auch schlecht den Eigentümern selbst zugemutet werden, auszuziehen, um dann eine „angemessenere“ Wohnung zur Miete zu finden.
Insofern ist die Abwägung eher ausgeglichen, im Zweifel würde ich aber von einer Rechtfertigung der Eigenbedarfskündigung bei diesen Parametern ausgehen, wenn die Mieter nicht gerade Pflegefälle oder schwerbehindert sind.