Kündigung Eigenbedarf / Widerspruchsrecht

Hey zusammen,

erstmal der Sachverhalt:

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Zitat Kündigung:
Sehr geehrter Herr xxx,
hiermit kündige ich o.g. Mietvertrag wegen Eigenbedarf zum frühst möglichen Termin, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Bestimmung von 3 Monaten.
Ich bin unter Tel Nr. xxx für event. Rücksprachen bzgl. Termin und Abrechnung zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen …
Zitat Ende

Zur Info: Im Mietvertrag sind keine abweichenden Kündigungsfristen festgehalten, es wird auf die gesetzlichen Bestimmungen verwiesen.
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Für den Fall der oben genannte Sachverhalt tritt ein, wie kann hiergegen vorgegangen werden?

  • Kann eine Kündigung aus Eigenbedarf so lasch formuliert werden, bzw. ist dies rechtens? Da könnte ja jeder kommen und auf Eigenbedarf verweisen…
  • Wenn die Kündigung nicht rechtmäßig ist, wie sollte man nun vorgehen? Sollte man schriftlich widersprechen?
  • Muss sich ein Widerspruch auf genaue Gründe beziehen?
  • Angenommen, heute ist der 15.03., bis wann muss widersprochen werden?
  • Angenommen die Kündigung ist rechtmäßig, wann muss die Wohnung geräumt werden, am 15.06. oder am 30.06.?

Vorab VIELEN LIEBEN DANK für hilfreiche Antworten!

Gruß
„Guencer“

  • Kann eine Kündigung aus Eigenbedarf so lasch formuliert
    werden, bzw. ist dies rechtens? Da könnte ja jeder kommen und
    auf Eigenbedarf verweisen…

naja, nicht jeder. nur der vermieter (bzw. sein bevollmächtigter). was fehlt, ist der name des zukünftigen bewohners. für eigenbedarf muss das der vermieter oder ein naher verwandter sein. und derjenige muss anschliessend wirklich dort einziehen. so ist es also nicht richtig.

  • Wenn die Kündigung nicht rechtmäßig ist, wie sollte man nun
    vorgehen? Sollte man schriftlich widersprechen?

gute frage. mit einem widerspruch stellt man klar, dass man das so nicht akzeptiert. allerdings ist dann damit zu rechnen, dass auch der vermieter google kennt und recht schnell eine gültige kündigung schicken wird.

  • Angenommen die Kündigung ist rechtmäßig, wann muss die
    Wohnung geräumt werden, am 15.06. oder am 30.06.?

kündigungen sind immer zum monatsende.

hier mal etwas. das google ausgeworfen hat:

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/r1011.htm

Dies reicht wohl kaum.

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Die Frage ist natürlich ob man gleich dagegen vorgehen will, oder ob man einfach gar nicht reagiert, so dass der VM eine wirksame Kündigung erst mit einer entsprechenden Verzögerung nachschieben kann.

Beides ist möglich und ich persönlich würde es mit meinem Anwalt diskutieren.

Gruss HighQ

Da die Kündigung so nicht wirksam ist ( formfehler, da unbegründet ) würde ich gar nicht darauf reagieren, und wie mein Vorschreiber schon sagte,

der VM eine wirksame Kündigung erst mit einer entsprechenden Verzögerung nachschieben kann.

Das gibt eine Menge Zeit, und wenn man sowieso nicht ausziehen möchte, braucht man alle Zeit der Welt um es zu verschieben oder gar als gänzlich unwirksam gelten zu lassen.

Da die Kündigung so nicht wirksam ist ( formfehler, da
unbegründet ) würde ich gar nicht darauf reagieren, und wie
mein Vorschreiber schon sagte,

Formfehler auch deshalb, weil keine Kalenderfrist genannt ist. (Es ist nicht Sache des Mieters, sich auszurechnen, welches Auszugsdatum der Vermieter vermutlich gemeint haben wird und es ist auch nicht seine Sache, diesbezüglich aktiv für eine Klärung zu sorgen. Das „Rückrufangebot“ ist also witzlos.)

der VM eine wirksame Kündigung erst mit einer entsprechenden
Verzögerung nachschieben kann.
Das gibt eine Menge Zeit, und wenn man sowieso nicht ausziehen
möchte, braucht man alle Zeit der Welt um es zu verschieben
oder gar als gänzlich unwirksam gelten zu lassen.

Ja, und wenn man die Unwirksamkeitsgründe scheibchenweise auflöst, weil dem Vermieter der Gang zum Anwalt, zum Haus- und Grundbesitzerverein oder eigenen Recherche zu teuer ist, dann vervielfältigen sich die Verzögerungen. Vielleicht sogar soweit, dass die gesetzliche Kündigungsfrist in der Zwischenzeit mehr als drei Monate beträgt. :smiley:

smalbop

Hey Leute,

vielen Dank für die Unterstützung! Die Hinweise und Kommentare waren sehr hilfreich und weitere sind ebenfalls herzlich willkommen!
Bin neu bei „wer weiss was“ und kann nur sagen:
-> IHR WISST ES!!! :smile: