Kündigung Eigenbedarf

Hallo,
meine Eltern haben seit 6 Jahren eine Wohnung an eine alleinerziehende Frau vermietet. Der Mietvertrag war befristet auf 3 Jahre; nach Ablauf der 3 Jahre verlängert er sich automatisch um 1 weiteres Jahr, wenn nicht schriftlich 3 Monate vor Ablauf dieser Frist gekündigt wird. Nun möchte meine Schwester mit ihrem Verlobten in diese Wohnung einziehen. Meine Eltern wollen der Mieterin auf den 31.03. kündigen und dann ab 01.04. mit Umbauarbeiten in dieser Wohnung beginnen! Aus dem Bekanntenkreis habe ich nun gehört, dass eine Kündigung gar nicht so einfach sei, da es ja eine alleinerziehende, berufstätige Mutter ist. Wenn sie sich querstelle, könnte man sie nicht einfach auf die Straße setzen! Meine Frage: Welche Komplikationen können auf meine Eltern zukommen und was wäre, wenn sie den Handwerker auf den 01.04. bestellen und die WOhnung bis dann nicht geräumt ist? Wer übernimmt dann die anfallenden Kosten an den Handwerker, der nicht arbeiten kann und den Termin aber fest eingeplant hat?

Viele GRüße,
Sonja

Hallo Sonja,

ich denke, das deine Eltern auf den Kosten sitzenbleiben würden.
Deswegen wäre ich mit festen Terminen etwas vorsichtig, bevor nicht alles geklärt ist.

Gruß
roland

Hallo Sonja,

meine Eltern haben seit 6 Jahren eine Wohnung an eine
alleinerziehende Frau vermietet. Der Mietvertrag war befristet
auf 3 Jahre; nach Ablauf der 3 Jahre verlängert er sich
automatisch um 1 weiteres Jahr, wenn nicht schriftlich 3
Monate vor Ablauf dieser Frist gekündigt wird.

Vorsicht ! Könnte es nicht sien, dass bei mehr als 5 Jahren in diesem Altvertrag eine sechs monatige Kündigungsfrist gilt. Bitte Mietvertrag prüfen.

Nun möchte

meine Schwester mit ihrem Verlobten in diese Wohnung
einziehen. Meine Eltern wollen der Mieterin auf den 31.03.
kündigen und dann ab 01.04. mit Umbauarbeiten in dieser
Wohnung beginnen!

Nehemn wir mal an, dass es sechs Monate sind, kann erst auf den 31.05.2003 gekündigt werden, bei drei Monaten auf den 31.03.2004 möglich - aber Voraussetzung ist, dass dieses verlängerte Mietverhältnis um jeweils ein weiteres Jahr auch wirklich zum 31.03.2004 endet.

Aus dem Bekanntenkreis habe ich nun gehört,

dass eine Kündigung gar nicht so einfach sei, da es ja eine
alleinerziehende, berufstätige Mutter ist. Wenn sie sich
querstelle, könnte man sie nicht einfach auf die Straße
setzen!

Auf die Strasse kannst Du in D grundsätzlich niemand setzen. Nicht einmal wenn jemand die Miete nicht zahlt. Nur auf gerichtliche Weisung kann jemand zwangsgräumt werden.

Meine Frage: Welche Komplikationen können auf meine

Eltern zukommen und was wäre, wenn sie den Handwerker auf den
01.04. bestellen und die WOhnung bis dann nicht geräumt ist?

Bevor Handwerker bestellt werdne, muss zuerst einmal klar sein, ob der Termin auch tatsächlich zum 31.03.2004 möglich ist ( also hier nur drei Monate gelten und das verlängerte Jahr gleichzeitig beendet ist). Liegt der Endtermin der Verlängerung z.B.erst im Oktober 2004, kann erst zum 30.09.2004 gekündigt werden. Bitte daher zuerst klären.

Wer übernimmt dann die anfallenden Kosten an den Handwerker,
der nicht arbeiten kann und den Termin aber fest eingeplant
hat?

Die Mieterin kann Widerspruch einlegen. Sie kann eine besondere Härte geltend amchen, wobei dies bei ordnungsgemäss erklärter Eigenbedarfskündigung eine vorübergehende, jedoch nicht längerfristige Verschiebung ergeben kann. Daher so bald als möglich kündigen. Am Besten spätetens bis 01.12.2003 die Kündigung absenden.

Gruss Günter