Vermieter eines Mehrfamilienhauses, (die Mieter wohnen seit 9 Jahren darin) kündigt Wohnung wegen Eigenbedarf. Diese Wohnung war eine Ausbauwohnung, es war also nichts (nicht mal Heizung oder Toiliette oder Fußboden drin. Alles wurde von Mietern selbst ausgebaut. In demselben Haus hat der V. gerade wieder eine Wohneinheit vermietet. Ebenfalls zum Ausbauen. Die neuen Mieter sind noch nicht eingezogen und haben mit dem Ausbau bereits begonnen. Der V. hat vor kurzem noch ein zweites Mehrfamilienhaus in der gleichen Stadt gekauft, welches er derzeit saniert. Kann er wirklich den Mietern der fertig ausgebauten Wohnung wegen Eigenbedarf kündigen. Die Mieter haben zwei Kinder und Schule und Kita sind in der Nähe. Die Mieter, die sich gerade die andere Mieteinheit ausbauen, sind kinderlos. Hat der V. das Recht, sich wahllos eine Wohnung unter mehreren auszusuchen, die ihm am besten gefällt ohne Rücksicht auf die äußeren Umstände ? Was ist mit dem zweiten Mehrfamilienhaus? Dort ist doch auch noch Platz.
Hallo sandronimo,
Zu dem geschilderten Fall gibt es gleich mehrere relevante Urteile des BGHs. Der BGH ist in diesen Urteilen der Auffassung, dass die Kündigung rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam ist.
Zwar kann der Vermieter frei entscheiden, welche Wohnung er für den Eigenbedarf nutzen will, ist jedoch im gleichen Haus eine Wohnung frei oder wird sie dies bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, so ist der Vermieter verpflichtet, diese dem wegen Eigenbedarf gekündigten Mieter anzubieten. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Eigenbedarfskündigung nicht wirksam.
Urteile:
VIII ZR 311/02 vom 09.07.03
VIII ZR 276/02 vom 09.07.03
VIII ZR 78/10 vom 13.10.10
Gruß
Joschi
Gilt das auch, wenn es freie Wohnungen in einem seiner anderen Häuser gibt? Oder bezieht sich das nur darauf, wenn es eine freie Wohnung im selben Haus gibt. Ich habe herausgefunden, dass er drei weitere Mehrfamilienhäuser 5 min Fußweg von unseren entfernt besitzt. Das letzte erst kürzlich gekauft.
Danke für die Antwort
Die aufgeführten Urteile entsprechen nicht dem angegebenen Fall.
Der V. hat den Mietern Wohnraum angeboten. Die Mieter wollen aber nicht in eine andere Wohnung ziehen, das sie ihre Wohnung selber ausgebaut haben und vor 4 Jahren noch einen extra Raum angemietet haben, den sie auch erst vor 2 Jahren fertig gestellt haben. Die Miete für den zusätzlich angemieteten Raum wurde in einer Zusatzvereinbarung zum Mietvetrag erst ab Fertigstellung des Raumes verlangt. Der Raum wurde erst Anfang 2009 fertig. Die Grundmiete für die Wohnung ist recht günstig auf 5 Jahre festgelegt worden. Danach sollte über die Miete neu verhandelt werden. Der Zeitpunkt der Verhandlung ist gekommen und der Mieter verlangt 100% mehr Grundmiete. Dies sind die Vermieter nicht bereit zu zahlen. Daraufhin hat der Mieter angekündigt, die Wohnung wegen Eigenbedarfs zu kündigen. Bezahlen die Mieter die geforderte Mieterhöhung, dürfen Sie drin wohnen bleiben. Dies wurde natürlich alles nur mündlich besprochen.