Ein Arbeitnehmer unterschreibt einen befristeten Vertrag (01.01.2008 - 31.07.2008) als Aushilfe auf 800€ Basis. Dieser Vertrag wird mündlich vom Arbeitgeber bis zum 31.01.2009 verlängert. Zwischenzeitlich wird auch einvernehmlich ein höheres Gehalt mündlich vereinbart und auch gezahlt (1.200€ Brutto) jedoch geschieht dieses alles mündlich! Nun wurde der Vertrag am 31.03.2009 zum 30.04.2009 gekündigt.
Ist diese Kündigung Rechtens, zumal diese angeblich betriebsbedingt sei, aber ab April weitere 400€ Aushilfen (ca. 10) bis mindestens Ende Mai beschäftigt wurden, für die Arbeit die auch vom gekündigten Arbeitnehmer getätigt werden könnten.
Das Unternehmen ist kein Kleinbetrieb und hat mindestens 50 Mitarbeiter auf Vollzeit, festangestellt!
es ist ein befristetes arbeitsverhältnis mundlich intresiert keinen und vorallem dass der oder die 1200 euro bekommen hat.der arbeitgeber kann bei einem befristeten arbeitsverhältnis jederseit den vertrag kundigen.
wenn er aber dein befristeten arbeitsverhältnis vergessen solte zu kundigen sprich dich vergessen hat und den datum verpennt hat,so steht dir auch wenn er kundigt,einen unbefristeten vertrag.wenn er denoch dann kundigt muss du oder die vor dass arbeitsgerricht und dann heisst es für dich oder die wer auch immer schach matt also du wirst siegen.
Okay, es war jetzt ein wenig schwierig den Text genaustens zu verstehen Also ein Vertrag gab es, welcher auch unterschrieben wurde zu Beginn des Arbeitsverhältnisses versteht sich…
Der Arbeitnehmer wurde ja nicht ganz vergessen, weil ihm ja am eigtl. Vertragsende (31.07.2008) mitgeteilt wurde, dass er noch länger bleiben darf bis zum 30.01.2009, hierfür wurde kein neuer Vertrag angelegt oder unterschrieben, auch keine Kündigung wurde zu diesem Zeitpunkt ausgesprochen!
Also, d.h. definitiv, dass der Arbeitnehmer sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befindet, total egal ob als Aushilfe angestellt oder nicht und somit nicht ohne weiteres gekündigt werden kann, richtig?
Somit ist der Arbeitnehmer auf der sicheren Seite, vor dem Arbeitsgericht zu gewinnen, oder sollte der Arbeitnehmer auf weiteres achten?
der arbeitgeber kann bei einem befristeten
arbeitsverhältnis jederseit den vertrag kundigen.
Auch das ist Quatsch.
’‚Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.‘’ (mal abgesehen davon, dass das auf diesem Fall nicht zutrifft, weil schon längst ein unbefristeter Vertrag besteht) http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__15.html
der AN kann nicht ohne weiteres annehmen zu „gewinnen“, da nach dem Kündigungsschutzgesetz „nur“ erforderlich ist, dass es für die Kündigung einen Kündigungsgrund gab.
Das kann man aus der Ferne nicht zuverlässig beurteilen, das kann nur ein Anwalt in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Was ist, wenn der AG beschlossen hat, nur noch mit 400-Euro-Aushilfen zu arbeiten (was sein gutes Recht wäre, den Beschäftigungsumfang legt er fest)? Dann wäre die Stelle des AN weggefallen, man könnte nur noch darüber diskutieren, ob der AG dem AN so eine freie 400-Euro-Stelle auch hätte anbieten müssen (Vorrang der Änderungskündigung).
Was ist denn das für ein Kündigungsschutzgesetz? Ein AN der sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befindet und aus heiterem Himmel mal kurz betriebsbedingt gekündigt wird, weil der Arbeitgeber sagt, der eine da (von ca. 100 Mitarbeitern)ist mir zu teuer, wir stellen lieber 10 400€ Kräfte ein, das ist günstiger! Wo bleibt das Recht des Arbeitnehmers? Der 7 Monatelang für 800€ brutto arbeitet und dann 38,5 Stunden pro Woche! Und nur, weil er arbeiten will und Berufserfahurng sammeln möchte und gewiss nicht auf Schultern des Staates leben will.
Ausserdem sind noch vergleichbare Arbeitsplätze frei, welche von Zeitarbeitern besetzt sind. Hat dieser fleißige Arbeitnehmer keine Chance gegen den Arbeitgeber? Man muss doch sicher sagen können, dass die Chancen gut stehen oder schlecht! Ich finde der Arbeitnehmer sollte vielmehr Schutz geniessen als der Arbeitgeber Rechte geniesst, vor allem heutzutage!