angenommen jemand hat vor 15 Jahren eine Direktversicherung abgeschlossen und möchte diese nun kündigen.
Bekommt er trotzdem den vollen Rückkaufswert ausbezahlt, auch wenn der Versicherungsnehmer der Arbeitgeber war?
Die Bezahlung erfolgte durch Entgeltumwandlung und war somit nicht vom Arbeitgeber finanziert.
Anzumerken ist, dass diese Person bereits seit 6 Jahren in keinem Beschäftigungsverhältnis mehr steht, sondern als Selbständiger seither die Versicherung auf sich selbst übertragen hat und auch aus Eigenmitteln finanziert hat.
wenn die Person unter 60 Jahre alt ist, bekommt sie gar nichts bzw. die Direktversicherung wird nur beitragsfrei gestellt. Eine bAV kann erst ab dem 60. LJ zur Auszahlung (Ablauf oder Kündigung) kommen.
angenommen jemand hat vor 15 Jahren eine Direktversicherung
abgeschlossen und möchte diese nun kündigen.
Bekommt er trotzdem den vollen Rückkaufswert ausbezahlt, auch
wenn der Versicherungsnehmer der Arbeitgeber war?
Die Bezahlung erfolgte durch Entgeltumwandlung und war somit
nicht vom Arbeitgeber finanziert.
Anzumerken ist, dass diese Person bereits seit 6 Jahren in
keinem Beschäftigungsverhältnis mehr steht, sondern als
Selbständiger seither die Versicherung auf sich selbst
übertragen hat und auch aus Eigenmitteln finanziert hat.
Hallo,
rein rechtlich verhält es sich wie folgt:
Alles was mit Beschäfigungszeiten (als AN) zusammenhängt, bekommst du erst ab 60 J…
Alles was mit deinen eigenen Beiträgen zusammenhängt, kannst du beanspruchen!
Die meisten Versicherungen werden (zuerst) mitteilen, dass man „das Ganze“ erst mit 60 J. zu beanspruchen hat - dem ist aber nicht so (s.o.)!
Es soll auch Gesellschaften geben (so habe ich mir sagen lassen), die dir „das Ganze“, mit dem Hinweis einer kompletten Nachversteuerung von Beginn ab, auszahlen!
Es soll auch Gesellschaften geben (so habe ich mir sagen
lassen), die dir „das Ganze“, mit dem Hinweis einer kompletten
Nachversteuerung von Beginn ab, auszahlen!