Hallo!
Zu einer Drei-Zimmer-Wohnung gehört auch eine Einzelgarage. Der letzte Mieter, Herr A., der jahrzehntelang in der Wohnung gelebt hat, hatte kein Auto. Daher hat der Vermieter die Garage an einen Dritten, Herrn B., vermietet. Jetzt ist Herr A. gestorben und die Wohnung wird wieder vermietet. Eine neue Mieterin, Frau C. ist auch schon gefunden. Frau C. hat aber ein Auto und würde deshalb natürlich auch gerne die Garage mieten.
Hat der Vermieter gegenüber Herrn B. ein Sonderkündigungsrecht? Der Vermieter scheut sich wohl ein bisschen, Herrn B. zu kündigen, weil er sich die Garage wohl auch neu gestrichen hatte u.ä. Hat die neue Mieterin, Frau C., ein Recht darauf, auch die Garage mieten zu können?
Was würdet ihr dem Vermieter und was Frau C. raten?
Viele Grüße,
Annegret