Kündigung einer Garage

Hallo!

Zu einer Drei-Zimmer-Wohnung gehört auch eine Einzelgarage. Der letzte Mieter, Herr A., der jahrzehntelang in der Wohnung gelebt hat, hatte kein Auto. Daher hat der Vermieter die Garage an einen Dritten, Herrn B., vermietet. Jetzt ist Herr A. gestorben und die Wohnung wird wieder vermietet. Eine neue Mieterin, Frau C. ist auch schon gefunden. Frau C. hat aber ein Auto und würde deshalb natürlich auch gerne die Garage mieten.

Hat der Vermieter gegenüber Herrn B. ein Sonderkündigungsrecht? Der Vermieter scheut sich wohl ein bisschen, Herrn B. zu kündigen, weil er sich die Garage wohl auch neu gestrichen hatte u.ä. Hat die neue Mieterin, Frau C., ein Recht darauf, auch die Garage mieten zu können?

Was würdet ihr dem Vermieter und was Frau C. raten?

Viele Grüße,
Annegret

Hallo

das kommt darauf an, wie die Wohnung angeboten wurde: mit Garage oder ohne?

Wenn ohne, muss Frau C leider warten bis der VM ggf. dem Herrn B kündigt. Es sei denn, mit B wurde der Vertrag dahingehend geschlossen, dass bei Neuvermietung der Wohnung und Interesse an der Garage, diese kurzfristig gekündigt werden kann.

Gruß