Kündigung einer geringfügigen Beschäftigung

Hallo,

habe eine Frage bezüglich Kündigung, wenn man in einer geringfügigen Beschäftigung ist.

Angenommen ein Arbeitnehmer ist vertraglich in einer „Geringfügigen Beschäftigung“ seit 01.02.2013.
Nun hat der AN die Möglichkeit kurzfristig zum
25.02.2013 wieder eine Festanstellung bei einer anderen Firma zu bekommen.

Vertraglich ist bei der geringfügigen Beschäftigung geregelt:

„Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis endet:
a) nach Ablauf der Kündigungsfrist, wenn es ordentlich gekündigt worden ist. Es gilt die gesetztliche Mindestkündigungsfrist für Aushilfsarbeitsverhältnisse nach §622 BGB:
b) mit Ausspruch eienr außerodentlichen Kündigung.“

Gibt es da jetzt eine gesetzliche Kündigungsfrist des AN? Der AN ist natürlich bestrebt die Festeinstellung zu nehmen, anstatt die geringfügige Beschäftigung. Da sollte man doch denke mal ohne Probleme schnell wieder aus dem Vertrag kommen, oder?

Vielen Dank für die Antworten

Hi!

"Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis endet:
a) nach Ablauf der Kündigungsfrist, wenn es ordentlich
gekündigt worden ist. Es gilt die gesetztliche
Mindestkündigungsfrist für Aushilfsarbeitsverhältnisse nach
§622 BGB:

Dann schauen wir mal, was da geregelt ist.
Im Abs. 1 steht
Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Etwas weiter unten im Absatz 5 steht:
_ Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungs frist nur vereinbart werden ,

  1. wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist…_
    Ist eine kürzere Frist vereinbart?

Eine Alternative wäre noch die Kündigung in der Probezeit gem. Abs. 3
Während einer vereinbarten Probezeit , längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Nur:
Ist eine Probezeit vereinbart? OK, wäre für den 23.02. eh zu spät …

b) mit Ausspruch eienr außerodentlichen Kündigung."

Naja, das vergiss mal.

Gibt es da jetzt eine gesetzliche Kündigungsfrist des AN?

Ja.

Da sollte man doch
denke mal ohne Probleme schnell wieder aus dem Vertrag kommen,
oder?

Um ehrlich zu sein geht das nur „problemlos“, wenn der AG mitspielt.
Wäre ich der AN, würde ich den AG um einen Aufhebungsvertrag bitten und mit offenen Karten spielen …

VG
Guido