Hallo,
habe eine Frage bezüglich Kündigung, wenn man in einer geringfügigen Beschäftigung ist.
Angenommen ein Arbeitnehmer ist vertraglich in einer „Geringfügigen Beschäftigung“ seit 01.02.2013.
Nun hat der AN die Möglichkeit kurzfristig zum
25.02.2013 wieder eine Festanstellung bei einer anderen Firma zu bekommen.
Vertraglich ist bei der geringfügigen Beschäftigung geregelt:
„Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis endet:
a) nach Ablauf der Kündigungsfrist, wenn es ordentlich gekündigt worden ist. Es gilt die gesetztliche Mindestkündigungsfrist für Aushilfsarbeitsverhältnisse nach §622 BGB:
b) mit Ausspruch eienr außerodentlichen Kündigung.“
Gibt es da jetzt eine gesetzliche Kündigungsfrist des AN? Der AN ist natürlich bestrebt die Festeinstellung zu nehmen, anstatt die geringfügige Beschäftigung. Da sollte man doch denke mal ohne Probleme schnell wieder aus dem Vertrag kommen, oder?
Vielen Dank für die Antworten