Liebe/-r Experte/-in,
ich führe zur zeit einen heftigen streit mit meiner ehemaligen vermieterin! sie hatte mir die wohnung wegen eigenbedarfs gekündigt (begründung:ausweichwohnung wegen eheproblemen)! nicht mal eine woche nach meinem auszug war die wohnung dann neu vermietet (nachweislich), ebenso hatte sie die wohnung in der zeitung inseriert! zu meinem ärgerniss! ich bat sie um stellungsnahme, da ich doch sehr geneigt war rechtlich vorzugehen, meines erachtens ein ganz klarer fall des vorgetäuschten eigenbedarfs und der mietzinssteigerung!
naja jedenfalls kam sie mit dem argument, sie hätte zwei tage nach meinem auszug erfahren das ihre schwangerschaft mit zwillingen (welche sie mir verschwieg und vor mir vertsteckte, sie war schon schwanger zum zeitpunkt der kündigung, wie im nachhinein aufkam) nun keine risikoschwangerschaft mehr wäre und keine gefahr bestünde die baby´s zu verlieren! und dieses hätte sie ihrem arbeitgeber mitgeteilt, worauf er ihr „mündlich“ kündigte! wohlgemerkt arbeitet sie als lehrerin in österreich! die haben doch noch besseren kündigungsschutz wie wir hier in deutschland soweit ich weiß, und vorallem in der schwangerschaft!?!?
für mich ist das alles sehr fadenscheinig! soll ich auf eine schriftliche bestätigung ihrer kündigung des arbeitgebers bestehen? und hebt das eigentlich den eigenbedarf auf? wie soll ich mich verhalten?
ich habe rechtschutz, übernimmt der dann auch wenn sich zu späterem zeitpunkt rausstellt das ihre aussagen zutreffen, was ich bisher nicht glaube?
vielen dank im voraus für die hilfe!!
liebe grüsse
Ich bin kein Fachmann für Mietfragen.
Sorry.
Dirk Lippold
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
sorry, da ich Ihnen leider nicht weiterhelfen.
Gruß tobi-stern
Liebe/-r Experte/-in,
ich führe zur zeit einen heftigen streit mit meiner ehemaligen
vermieterin! sie hatte mir die wohnung wegen eigenbedarfs
gekündigt (begründung:ausweichwohnung wegen eheproblemen)!
nicht mal eine woche nach meinem auszug war die wohnung dann
neu vermietet (nachweislich), ebenso hatte sie die wohnung in
der zeitung inseriert! zu meinem ärgerniss! ich bat sie um
stellungsnahme, da ich doch sehr geneigt war rechtlich
vorzugehen, meines erachtens ein ganz klarer fall des
vorgetäuschten eigenbedarfs und der mietzinssteigerung!
naja jedenfalls kam sie mit dem argument, sie hätte zwei tage
nach meinem auszug erfahren das ihre schwangerschaft mit
zwillingen (welche sie mir verschwieg und vor mir vertsteckte,
sie war schon schwanger zum zeitpunkt der kündigung, wie im
nachhinein aufkam) nun keine risikoschwangerschaft mehr wäre
und keine gefahr bestünde die baby´s zu verlieren! und dieses
hätte sie ihrem arbeitgeber mitgeteilt, worauf er ihr
„mündlich“ kündigte! wohlgemerkt arbeitet sie als lehrerin in
österreich! die haben doch noch besseren kündigungsschutz wie
wir hier in deutschland soweit ich weiß, und vorallem in der
schwangerschaft!?!?
für mich ist das alles sehr fadenscheinig! soll ich auf eine
schriftliche bestätigung ihrer kündigung des arbeitgebers
bestehen? und hebt das eigentlich den eigenbedarf auf? wie
soll ich mich verhalten?
ich habe rechtschutz, übernimmt der dann auch wenn sich zu
späterem zeitpunkt rausstellt das ihre aussagen zutreffen, was
ich bisher nicht glaube?
vielen dank im voraus für die hilfe!!
liebe grüsse