Hallo liebe Gemeinde!
Habe da mal eine Frage zu einen völlig fiktiven Fall:
Angenommen Person X hat mit Person Y vor mehr als 10 Jahren folgende Vereinbarung mündlich getroffen:
Person X kümmert sich bis auf weiteres um die Person Y gehörende Segelyacht 123. Hierunter ist insbesondere das „Ab- und aufslippen“ sowie sämtliche vorbereitende Maßnahmen und kleinere Reparaturarbeiten zu verstehen. Dafür hat Person X das Recht das Segelschiff 123 unentgeldlich und ebenfalls bis auf weiteres zu benutzen.
Nun hat Person X in den letzten 10 Jahren nur minimalen telefonischen Kontakt zu Person Y gehabt und seit dem ersten Treffen auch keinen weiteren persönlichen Kontakt gehabt und möchte u.A. aus diesem Grund die Vereinbarung kündigen.
Dafür hat Person X Person Y mehrfach per Mail angeschrieben und zuletzt auch in einem Einschreiben mit Rückschein diese Kündigung angedroht. In dem Einschreiben waren zusätzlich noch die ausgedruckten Emails beigefügt. Leider hielt es bisher Person Y nicht für nötig sich über ein weiteres Vorgehen zu äussern und Person X hat nun Befürchtung, dass Person Y ihn für eventuelle Schäden und sonstige anfallenden Kosten haftbar machen wird. Da Person Y ein Rechtsanwalt ist, möchte Person X sich natürlich den Rücken freihalten und einen Rechtstreit mit der Person Y vermeiden.
Was müsste Person X beachten, damit Person X die Vereinbarung lösen kann und somit komplett aus der Vereinbarung draussen ist.
Ich hoffe ich habe diesen Fall verständlich ausgedrückt und Jemand kann eine fiktive Lösungsmöglichkeit aufstellen…
Danke…
Gruß Alfred