Kündigung einer Mieterin beim Wohnungskauf

Hallo !

Wir beabsichtigen eine Eigentumswohnung zu kaufen und sind uns mit dem Verkäufer auch schon einig, haben aber noch keine Verträge unterschrieben. Die Wohnung ist jedoch noch vermietet an die Ex-Schwägerin der Verkäufer. Der Mietzins liegt auch weit unter dem Mietspiegel. Wir wollen nun die Mieterin so schnell wie möglich aus der Wohnung haben, um u.A. die volle Förderung vom Staat zu erhalten. Desweiteren steigen ja die Zinsen wieder und der Kauf wird dadurch immer teurer.

Ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf (mit der 3 monatigen Frist)zulässig ? Wir wollen die Wohnung selber nutzen, haben aber ein ungekündigtes Mietverhältnis.
Irgendwo habe ich mal gelesen, das man als Käufer einer Wohung den Mietern auch schon von Eintrag ins Grundbuch kündigen kann, wenn der bisherige Besitzer dem zustimmt.
Stimmt das ?
Ich habe der Mieterin (Alleinerziehend mit 2 Kindern (16+18)) auch schon viele Wohnungsangebote zukommen lassen, aber leider passiert da von Ihrer Seite nicht viel. Sie will genau so eine Wohnung wieder haben, was aber nicht möglich ist, da Sie die Wohnung ja unter dem normalen Mietpreis bekommen hat (KM 400,- für 103 qm mit Garten in bevorzugter Wohnlage).Bedingung war aber auch die Gartenpflege, welche Sie aber totzdem nicht durchführt.

Es wäre toll, wenn mir da jemand mit den entsprechenden Antworten weiterhelfen kann, bzw. mir sagen kann wie ich auf der sicheren Seite bin.

Im voraus vielen Dank.
Ralf

Hallo,

Wir beabsichtigen eine Eigentumswohnung zu kaufen und sind uns
mit dem Verkäufer auch schon einig, haben aber noch keine
Verträge unterschrieben. Die Wohnung ist jedoch noch
vermietet an die Ex-Schwägerin der Verkäufer. Der Mietzins
liegt auch weit unter dem Mietspiegel. Wir wollen nun die
Mieterin so schnell wie möglich aus der Wohnung haben, um u.A.
die volle Förderung vom Staat zu erhalten. Desweiteren steigen
ja die Zinsen wieder und der Kauf wird dadurch immer teurer.

Ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf (mit der 3 monatigen
Frist)zulässig ? Wir wollen die Wohnung selber nutzen, haben
aber ein ungekündigtes Mietverhältnis.

Eigenbedarf ist natürlich möglich. Dieser kann erklärt werden, sobald die Eintragung im Grundbuch erledigt ist. Da die Schwägerin der früheren Vermieter wohl schon vor 2001 in der Wohnung gewohnt hat gilt hier die alte Kündigungsklausel. Du musst also als Vermieter bei einer Mietzeit von 5 Jahren drei Monate rechnen, bei einer Mietzeit bis 8 Jahre sechs Monate, bei einer Mietzeit bis 10 Jahre neun Monate und über zehn Jahre beträgt die Frist zwölf Monate.

Irgendwo habe ich mal gelesen, das man als Käufer einer Wohung
den Mietern auch schon von Eintrag ins Grundbuch kündigen
kann, wenn der bisherige Besitzer dem zustimmt.

Nein, Du kannst - rein logisch - ja nicht über etwas eine Kündigung aussprechen, das Dir noch nicht gehört oder dass der Verkäufer zustimmt.

Ich habe der Mieterin (Alleinerziehend mit 2 Kindern (16+18))
auch schon viele Wohnungsangebote zukommen lassen, aber leider
passiert da von Ihrer Seite nicht viel. Sie will genau so eine
Wohnung wieder haben, was aber nicht möglich ist, da Sie die
Wohnung ja unter dem normalen Mietpreis bekommen hat (KM 400,-
für 103 qm mit Garten in bevorzugter Wohnlage).Bedingung war
aber auch die Gartenpflege, welche Sie aber totzdem nicht
durchführt.

Biete ihr Geld an. z.B. ( 1. Vorschlag) sechs Momnatsmieten wenn sie bis spätestesn sechs Monate nach Eurem Kauf auszieht. (2. Vorschlag) Biete ihr die Übernahme der Umzugskosten an und einen Betrag für den Übergang für eine höhere Miete.

Gruss Günter

Nachdem die Mieterin mit dem bisherigen Vermieter „gut bekannt“ zu sein scheint, würde ich den Kaufvertrag daran koppeln, dass er eine leere Wohnung verkaufen soll. Vielleicht kann der Verkäufer seine Mieterin dazu bewegen, auszuziehen.

Gruss,
Simone.