Kündigung einer Mietwohnung auf Eigenbedarf

Ist die Vermieterkündigung einer Mietwohnung auf Eigenbedarf ohne
Hinweis auf das Recht des Wiederspruchs (Sozialklausel usw.) rechtsgültig?

Mir freundlichen Grüßen
raiuno

Die Wirksamkeit einer Eigenbedarfsküdigung hängt gem. § 573 (2) BGB nur von der Darlegung der Gründe ab.

Eie Hinweis auf Widerspruchsmöglichkeit nach Sozialklausel ist IMHO schon deshalb niht erforderlich, weil es eine derartige Interessensabwägung hierbei nicht gibt :frowning:

G imager

Widerspruchsrecht des Mieters nach 40 Jahren in der Mietwohnung gegen die Kündigung bei Eigenbedarf: die sog. Sozialklausel des § 574 BGB.
Der Mieter kann also spätestens im ersten Termin des Räumungsprozesses widersprechen, und somit eine neue Kündigungsfrist erreichen.