Kündigung einer Mietwohnung

ist eine Wohnungskündigung so korekt? oder muß Sie noch ergänzt werden

XXXXXXX
XXXXXstraße x

D-XXXXX XXXXXXXX

XXXXXXXXX, 30.12.2011

Herr XXXXXXXXXXXX,
XXXXXXXXXXXstr. 1

XXXXXXX XXXXXXXXXXXX

Kündigung Ihres Mietvertrags vom 25.09.2010
.

Sehr geehrte/r Herr XXXXXXX

wir kündigen Ihnen das oben angegebene Mietverhältnis fristgemäß zum

31.03.2012

wir bitten um kurze Bestätigung.

Gruß

XXXXXX XXXXXXXX

Hallo, eine Bestätigung kann nicht verlangt werden. Wichtig ist der
Zugang bis zum 3.Werktag im Januar, als bis 4.1.12.
Außerdem fehlt eine Begründung für die Kündigung.
Diese ist m.W. nicht erforderlich für die Wohnung in einem
2-Familienhaus, in dem die andere Wohnung vom Vermieter
bewohnt wird. Gruß

Hallo,

Die Kündigung ist ja nicht an eine bestimmte Form gebunden, daher nur schauen, dass die Fristen eingehalten werden.

Wie geschrieben, reicht es so sicher aus.

Viel wichtiger ist, dass man den Zugang der Kündigung beweisen kann.

Viele sagen, per Einschreiben zustellen lassen.
Damit ist aber auch nur bewiesen, dass dem Vermieter ein Brief zugestellt wurde. Wenn der nachher sagt, das war nur ein weisses Blatt drin?

Eine relativ gute Möglichkeit: wenn es mit der Frist nicht zu knapp ist, kündigen und den Wunsch einer Bestätigung reinschreiben.

Kommt die Bestätigung nicht zurück, rechtzeitig zur Wahrung der Frist Kündigung noch einmal ausdrucken, zum Vermieter in Begleitung eines Zeugen, mögl. nicht verwandt fahren und offen übergeben.
Zeuge sollte später sagen können, dass er das Schreiben gelesen hat und die Übergabe bestätigen kann.
Natürlich den Vermieter noch einmal bitten, die Übergabe zu quittieren, was er aber sicher nicht machen muss.

Grüße

Holygrail

Hallo,

bitte mal lesen:
http://www.anwalt-mietrecht.de/mietvertrag/kuendigung/

Evtl wäre das was für den Vermieter (Muster zum Anschauen, Mustervertrag zur Verwendung letztlich aber kostenpflichtig):
http://www.onlinemietvertrag.de/b_onlmv/muster/k-nor…

Wie bereits erwähnt:

  • Fristen müssen eingehalten werden
  • Kündigungsgrund darf nicht fehlen
  • Zustellung sollte beweisbar erfolgen

Gruß
M.

Muss das sein?
Hallo,

Die Kündigung ist ja nicht an eine bestimmte Form gebunden,
daher nur schauen, dass die Fristen eingehalten werden.
Wie geschrieben, reicht es so sicher aus.

wenn man so gar keine Ahnung hat, reicht es sicher aus, wenn man einfach die Finger still hält. Falsche Antworten nutzen NIEMANDEM!

Lies mal:
http://dejure.org/gesetze/BGB/568.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html

Mannomann…

Gruß
loderunner

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Hallo,

Außerdem fehlt eine Begründung für die Kündigung.
Diese ist m.W. nicht erforderlich für die Wohnung in einem
2-Familienhaus, in dem die andere Wohnung vom Vermieter
bewohnt wird.

das ist falsch. In http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html findet man: „(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.“

Gruß
loderunner (ianal)

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Hallo,
sorry, aber wenn man als Vermieter so gar keine Ahnung hat, sollte man so was kompliziertes wie eine Kündigung auf keinen Fall ohne juristische Beratung in Angriff nehmen. Also: ab zum Anwalt oder wenigstens zum Vermieterbund! Das kann man in einem Forum nicht mal eben so erklären und beurteilen!
Gruß
loderunner (ianal)