Kündigung einer Rentenversicherung nach 8 Monate

Ich hätte mal eine Frage, und zwar habe ich nach 8monatiger Laufzeit meine Rentenversicherung Ende Januar 2004 gekündigt jetzt haben die Versicherung geschrieben das ich erst 30.04.2004 rauskomme, das ist aber ja kein Problem, denn ich kann ja 4-6Wochen die Beiträge zurücküberweisen lassen. Jetzt aber zu meiner eigentlichen Frage: Habe auf http://www.bundderversicherten.de/ gelesen das ich die Möglichkeit gehabt hätte dem Vertrag zu widersprechen, gemäß § 5a des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), weil ihre Verbraucherinformation nicht dem § 10a des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) entspricht. Hab ich jetzt noch die Möglichkeit mein komplettes eingezahltes Geld zurückzubekommen oder ist die Kündigung jetzt bindend und ich habe Pech gehabt.

hallo,

nicht Pech sondern zu wenig Geld!
Denn dann musst Du Dich auf einen Prozess einstellen. Und der könnte daneben gehen. Ergebnis: Du musst Gericht- und Anwaltskosten selber tragen.
Nur ist mir neu, dass man eine Rentenversicherung nicht kündigen kann. Eine KLV und eine RLV sind kann-Verpflichtungen, kein Muss. Wenn Du aufhörst zu zahlen: Pech für Euch beide.
Für die Gesellschaft, weil kein Geld mehr kommt und für Dich, weil die Beitträge fast alle weg sind. Denn auch bei den ungezielmerten Tarifen wird in den ersten Jahren von den Beiträgen die Abschlussgebühren abgezogen.
Ich weiss, es gibt da Gerichtsurteile, dass alles zurückbezsahlt werden muss. Doch mindestens genauso viele Urteile gibt es, die dem widersprechen.
Ich habe da so eine Sammlung.
Grüße
Raimund

Dann werd ich es woll so lassen wie es ist, aber ich kann doch wenn ich zum 1.3.04 gekündigt hab. die Beiträge der letzten 6 Wochen zurücküberweisen lassen oder nicht?

Hallo Darkfire,
schriftlich bei der ausführenden Bank… so es keine Lastschrift ist. Die kann nichtm mehr zurückgeholt werden.
außerdem der Versicherung (mit Einschreiben) schreiben, dass Du ihr die Abbuchungsgenehmigung entziehst. Wenn die dann noch einmal abbuchen, machen sie sich strtafbar.
Grüße
Raimund

Danke dir Raimund für deine Hilfe.

Vorsicht
Hallo ihr beiden,

vertragliche Pflichten (Prämienzahlung) enden erst mit Ablauf der Verträge. Solange besteht die Pflicht fort.

Gruß
Marco

PS: Sonst kommt der gerichtsvollzieher ins Haus. Lieber kurz anrufen, Grund darlegen, warum und ne Einigung friedlich erzielen.