Hallo,
bereits vor 2 Jahren hatte ich meine Rechtsschutzversicherung bei der ARAG gekündigt. Offensichtlich wurde diese Kündigung nicht angenommen (ich kann nicht mehr nachschauen, die Unterlagen hab ich irgendwann entsorgt). Nun kam ein freundlicher Brief, daß die Beiträge leider erhöht werden müssten. Dadurch bin ich überhaupt drauf aufmerksam geworden, daß da noch was läuft (ich weiß, selber schuld). Nun hab ich diese Beitragserhöhung sofort dazu benutzt, die Versicherung mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Antwort der Versicherung: geht nur bei Erhöhung von mehr als 15%, Kündigung kann leider nicht angenommen werden.
Stimmt das mit den 15% oder kann man auch bei kleineren Erhöhungen kündigen?
Axel