Kündigung einer RS-Vers. bei Beitragserhöhung

Hallo,
bereits vor 2 Jahren hatte ich meine Rechtsschutzversicherung bei der ARAG gekündigt. Offensichtlich wurde diese Kündigung nicht angenommen (ich kann nicht mehr nachschauen, die Unterlagen hab ich irgendwann entsorgt). Nun kam ein freundlicher Brief, daß die Beiträge leider erhöht werden müssten. Dadurch bin ich überhaupt drauf aufmerksam geworden, daß da noch was läuft (ich weiß, selber schuld). Nun hab ich diese Beitragserhöhung sofort dazu benutzt, die Versicherung mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Antwort der Versicherung: geht nur bei Erhöhung von mehr als 15%, Kündigung kann leider nicht angenommen werden.
Stimmt das mit den 15% oder kann man auch bei kleineren Erhöhungen kündigen?

Axel

Hallo Axel,

sieh doch einfach in deinen Bedingungen nach… bzw. welche Bedingungen sind denn die deinigen? Also welches Jahr? Im Normalfall sollte aber unter § 10 (6) ARB in etwa zu finden sein: Erhöht sich der Beitrag ohne Leistungserhöhung, dann besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Gruß
Marco

Hallo Axel,

in der Regel ist es so, wenn sich der Beitrag um mindestens 5% erhöht und sich die Versicherungsleistung nicht ändert, hast Du ein Kündigungsrecht, welches Du allerdings innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Beitragserhöhung wahrnehmen mußt. Kündigung unbedingt, und gerade bei der ARAG, per Einschreiben mit Rückschein versenden.

Gruß
Peter