Ich habe eine Familienunfallversicherung.Die beiden mitversicherten Kinder sind, wie ich jetzt bemerkte, über das Alter heraus und müßten wohl eine eigenen Tarif bekommen. Die Versicherung hat sich aber diesbezüglich nicht gemeldet. Zudem hat meine Tochter geheiratet und eine eigene Versicherung abgeschlossen.
Kann die Leistung für die Kinder verweigert werden?
Wann kann ich kündigen- nur zum Ablauf oder auch wegen Beitragserhöhung?
hallo Schraubi,
ja, es kann Probleme geben.
Kündigen kannst du sofort, da die Vorraussetzungen für eine Weiterversicherung nicht mehr gegeben sind.
Grüße
Raimund
Hallo Schraubi,
wenn deine Kinder bei Abschluß/Änderung des Vertrages keine 18 Jahre waren, bleiben Sie in deiner Unfall-Versicherung versichert. Eine Kündigung kann zum Ablauftermin erfolgen (Heirat, abweichender Wohnort, andere zusätzliche Versicherung sind kein Kündigungsgrund). Die Unfall-Versicherung leistet in allen Fällen, mit einer Besonderheit für Männer:"Sohn ist bißher Schüler gewesen (über Kindertarif versichert) und ist nun Auszubildender als Mechaniker (Gefahrenstufe B) so wird die Leistung nach dem Beitrag angeglichen-> Bsp.:
Vorher 100.000 Euro Leistung mit 10 Euro Beitrag (Schüler, Kindertarif Gefahrenstufe A)
Jetzt 30.000 Euro Leistung mit 10 Euro Beitrag (Azubi,Erwachsenentarif, Gefahrenstufe B)
Dies ist gerechtfertigt und ein normmales Prozedere, aber:
Die Umstellung in den Erwachsenentarif erfolgt zur nächsten Hauptfälligkeit nach dem 18 Geburtstag deines Kindes. Nicht eher. Bsp:
Hauptfälligkeit deines Vertrages ist der 10.12. eines jeden Jahres (steht in der Police, ist meistens mit dem Ablaufdatum identisch). Das Kind ist aber schon am 10.01. diesen Jahres 18 geworden. Der Vertrag wird also zum 10.12. 2003 umgestellt. Bis dahin gilt der volle und vereinbarte Versicherungsschutz.Dazu übersenden dir die Versicherungen eine entsprechende Mitteilung. Wenn nicht, sofort melden.
Gruß
Martin