Hallo,
im Allgemeinen gelten Sonderkündigungsrechte im Versicherungsvertragsrecht für Rechtsschutzversicherungen. Eine nicht allzu oft zu findende Situation tritt ein, wenn sich die Situation des Versicherungsnehmers ändert: Zum Beipiel wenn er sich aus einer Arbeitnehmertätigkeit eine Freiberufliche Tätigkeit hauptberuflich ausübt und sonst keine weitere Einnahmen hat, insbesondere nicht aus „nicht-selbständiger“ Arbeit.
Wie sieht es in so einem Fall im Allgemeinen mit dem Sonderkündigungsrecht aus? Die Vertragsgrundlasgen haben sich bedeutend geändert und meiner Meinung nach müßte der Vertrag sofort und evtl. sogar rückwirkend gekündigt werden können?
Gruß
Christian