Kündigung einer Verscherung

Hallo,

im Allgemeinen gelten Sonderkündigungsrechte im Versicherungsvertragsrecht für Rechtsschutzversicherungen. Eine nicht allzu oft zu findende Situation tritt ein, wenn sich die Situation des Versicherungsnehmers ändert: Zum Beipiel wenn er sich aus einer Arbeitnehmertätigkeit eine Freiberufliche Tätigkeit hauptberuflich ausübt und sonst keine weitere Einnahmen hat, insbesondere nicht aus „nicht-selbständiger“ Arbeit.

Wie sieht es in so einem Fall im Allgemeinen mit dem Sonderkündigungsrecht aus? Die Vertragsgrundlasgen haben sich bedeutend geändert und meiner Meinung nach müßte der Vertrag sofort und evtl. sogar rückwirkend gekündigt werden können?

Gruß
Christian

Wie sieht es in so einem Fall im Allgemeinen mit dem
Sonderkündigungsrecht aus?

Es ist schlichtweg nicht vorhanden.

Die Vertragsgrundlasgen haben sich bedeutend geändert

Die Vertragsgrundlagen haben sich nicht geändert, das versicherte Risiko hat sich geändert.

und meiner Meinung nach müßte der Vertrag sofort und evtl. sogar rückwirkend gekündigt werden können?

Mit dieser Meinung stehst Du ziemlich alleine da.

Danke für die Antwort!

Gruß
Christian

Danke für die Antwort!

… die aus meiner Sicht unzutreffend ist.

Hallo,

wenn sich durch die Änderung des Risikos, sprich Gefahrerhöhung, die Prämie erhöht um mehr als 10%, kannst Du kündigen, § 25 (2) VVG.

Grüße, M