Kündigung einer Versicherung

Ich habe meine Versicherung per Brief, mit der Bitte um Kündigung zum nächstmöglichen Termin, gekündigt.

Laufzeit gem. Vertrag bis 2012. In der Kündigungsbestätigung der Versicherung steht aber, dass die Versicherung zum 01.09.2010 beendet wird.

Gilt nun die Kündigungsbestätigung oder kann die Versicherung sich auf das vertragliche Laufzeitende berufen?

Hallo,

was für eine Versicherung ist das? Also was für eine Art Vertrag? Hausrat? Haftpflicht? Wie lange läuft die Versicherung schon? Vermutlich hast du einen Vertrag der bereits länger als drei Jahre läuft. Ab dem dritten Jahr Laufzeit hast du die Möglichkeit zur nächsten Hauptfälligkeit zu kündigen, auch dann, wenn der Vertrag für 5 Jahre geschlossen wurde. Vorsicht bei Neuordnung des Vertrages, Umstellung auf aktuellen Tarif, dann fangen die Fristen von neu an zu Laufen. Generell ist eine Kündigungsbestätigung Verbindlich, selbst dann wenn der Versicherer sich vertan hat. Einen Ausweg gibt es für den Versicherer nur, wenn du deine Kündigung widerrufst.

Hallo,

da ich kein Jurist bin, will/kann ich dazu keine Aussage machen. Stell bitte diese Frage nochmals einem Juristen bei „wer-weiß-was“.

Gruß
Josch

Moin!

Die Kündigung wurde dir zum 01.09.2010 bestätigt und zu diesem Datum wird der Vertrag auch aufgehoben.

Hintergrund ist § 11.4 VVG. Sinngemäß steht dort drin, dass jeder Sach-Vertrag, der für eine längere Laufzeit als drei Jahre geschlossen wurde, zum dritten und jedem darauf folgenden Jahr vom Versicherungsnehmer gekündigt werden kann.

Also, nun schnell einen neuen Vertrag suchen :wink:

Gruß
Daniel

Es gilt das Datum der Kündigungsbestätigung!

Erläuterung:
Mit größter Wahrscheinlichkeit handelt es sich bei Ihrem Vertrag um einen 5-Jahresvertrag, der VOR der Reformierung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geschlossen wurde.
Im Zuge der Neuregelung des VVG kommt die Regelung zur Anwendung, daß nur noch Verträge mit einer Höchstlaufzeit von 3 Jahren zulässig sind. Hat ein Vertrag dennoch eine längere Laufzeit ausgewiesen, so ist dieser trotzdem zum Ende des 3. Jahres kündbar.
Diese Regelung ist gültig seit 2008.

Hallo, es gilt die Kündigungsbestätigung der Versicherung. Dann war die Gesellschaft kulant und hat Sie vorzeitig aus dem Vertrag gelassen.
MfG

Hallo, es gibt neue Bedingungen , wonach längerfristige Verträge nach 3 Jahren gekündigt werden können. Unabhängig von der Laufzeit über 5 oder 10 Jahre.

Ich nehme an das die 3 Jahre am 1.9.10 erreicht sind.

mfg K H

Hallo,

neues Vertragsrecht sind keine 5 Jahresverträge mehr gültig nur noch 3 Jahre.

Du hast den Vertrag wahrscheinlich 2007 abgeschlossen und deshalb ist die Kündigung zum benannten Zeitpunkt wirksam.

LG Flo

Hallo,

das ist aber ungewöhnlich dass die dich früher rauslassen als die eigentliche laufzeit ist. :wink:
aber ich würde sagen du hast ja nun die bestätigung von denen schriftlicht darauf kannst du dich ggf. berufen. ich kann ja nur von uns reden aber wenn wir mal nen fehler gemacht haben, lassen wir den auch gegen uns gelten. also rechtlich festnageln lasse ich mich auf diese aussage jetzt natürlich nicht, aber ich würde sagen, du bist schon zum 01.09.10 draussen.
VLG
Tyrannia

Hallo, sorry dass ich nicht so schnell antworten konnte.

Wenn die Versicherung die Vertragsaufhebung zu einem bestimmten Datum bestätigt hat, wird das seine Richtigkeit haben. Es gibt ja auch unterjährige Verträge, oder andere Konstellationen. Hierzu kann ich aus deiner Schilderung nichts aufschlussreiches entnehmen.
Warte ab und schaue was passiert. Vermutlich bist Du über eine frühere Vertragsbeendigung als von Dir erwartet nicht traurig.
VG S

Hallo Libellule,

um was für eine Art Versicherung handelt es sich hier?

Mfg

Du hast eine Kündigungsbestätigung. Diese sollte selbstverständlich für die Versicherung verbindlich sein.