Offensichtlich haben die „Experten“ von der AWD eine Bekannte von uns schön in die Sch***e geritten:
Sie wollte eine Unfallversicherung kündigen. Die Versicherung hat auch bestätigt, allerdings erst zu Ende 2003. Jetzt hat der AWD’ler unsere Bekannte zu einem dollen Trick verleitet: er behauptet, wenn eine Versicherung eine Kündigung nicht innerhalb von 14 Tagen bestätigt, gilt die Kündigung als angenommen. Um das zu gewährleisten, wurde ihr geraten, eine fristlose(!) Kündigung kurz vor den Weihnachtsfeiertagen 2001 abzuschicken(!)
Mal abgesehen davon, dass die Versicherung gegen unsere Bekannte mittlerweile die Zwangsvollstreckung betreibt (weil diese ja nicht mehr gezahlt hat): Irgendwo muss doch der AWD-Knabe etwas aufgeschnappt und fehlinterpretiert haben. Gibt es so etwas wie eine automatische Annahme einer Kündigung durch Verzug?
ich weiß, dass es soetwas gibt. Allerdings finde ich gerade keinen Kommentar dazu.
Diesen Hinweis auszusprechen finde ich dagegen schonmal sträflich, denn was passiert, wenn es vorher bearbeitet wird?
Und zu guter letzt. Ich meine, es waren auch 4 Wochen.
das ganze beruht auf den Grundsatz von Treu und Glauben, der sich aus dem BGB ergibt (ich glaube es war der §242). Demnach ist eine Vertragspartei verpflichtet, bei unberechtigter Kündigung unverzüglich darauf hinzuweisen.
Nach Urteilen, die in diesem Zusammenhang gefällt wurden, sind das so zwischen 2 und 4 Wochen.
Solche Urteile sind bisher immer Einzelfallentscheidungen gewesen, ich denke nicht, dass Deine Bekannte Lust dazu hat, vor Gericht zu ziehen, wenn die Kündigung trotzdem weiterhin abgelehnt bleibt…
das ganze beruht auf den Grundsatz von Treu und Glauben, der
sich aus dem BGB ergibt (ich glaube es war der §242). Demnach
ist eine Vertragspartei verpflichtet, bei unberechtigter
Kündigung unverzüglich darauf hinzuweisen.
Stimmt… wo du es sagst… achja… und ich wälze meine Bücher und find es nicht, obwohl der Hinweis doch so nah
Nach Urteilen, die in diesem Zusammenhang gefällt wurden, sind
das so zwischen 2 und 4 Wochen.
Pauschalurteile werden hier auch nicht unbedingt erwünscht, da dies weitreichende Konsequenzen an den Produktionsablauf stellen würde. Man scheut hier *in meinen Augen aus vorgenannten Gründen auch verständlich* die Präjudiz…
So hatte ich das auch befürchtet. Ich persönlich würde so einem AWD’ler nicht weiter trauen als ich ihn werfen kann - aber meine Bekannte ist nicht zu überzeugen.
Offensichtlich haben die „Experten“ von der AWD eine Bekannte
von uns schön in die Sch***e geritten:
Sie wollte eine Unfallversicherung kündigen. Die Versicherung
hat auch bestätigt, allerdings erst zu Ende 2003. Jetzt hat
der AWD’ler unsere Bekannte zu einem dollen Trick verleitet:
er behauptet, wenn eine Versicherung eine Kündigung nicht
innerhalb von 14 Tagen bestätigt, gilt die Kündigung als
angenommen.
Rechtlich stimmt dies so. siehe http://wwww.bauder-ewald.de dann Seite Downloads aufrufen / Kündigungen / OLG-Hamm
Um das zu gewährleisten, wurde ihr geraten, eine
fristlose(!) Kündigung kurz vor den Weihnachtsfeiertagen 2001
abzuschicken(!)
Ein Versuch könnte dies wert sein, Kritisch kann es werden, wenn dann die Einrede einer arglistischen Täuschung bzw. nach Arbeitstagen argumentiert wird.
Mal abgesehen davon, dass die Versicherung gegen unsere
Bekannte mittlerweile die Zwangsvollstreckung betreibt (weil
diese ja nicht mehr gezahlt hat): Irgendwo muss doch der
AWD-Knabe etwas aufgeschnappt und fehlinterpretiert haben.
Gibt es so etwas wie eine automatische Annahme einer Kündigung
durch Verzug?
Ja - aber die Beiträge sind trotzdem bis zur nächsten Hauptfälligkeit fällig und der Vers.-Schutz besteht nicht mehr.
Also probieren kann nicht schaden, mehr aber auch nicht.
Offensichtlich haben die „Experten“ von der AWD eine Bekannte
von uns schön in die Sch***e geritten:
Sie wollte eine Unfallversicherung kündigen. Die Versicherung
hat auch bestätigt, allerdings erst zu Ende 2003. Jetzt hat
der AWD’ler unsere Bekannte zu einem dollen Trick verleitet:
er behauptet, wenn eine Versicherung eine Kündigung nicht
innerhalb von 14 Tagen bestätigt, gilt die Kündigung als
angenommen.
Rechtlich stimmt dies so. siehe http://www.bauder-ewald.de dann Seite Downloads aufrufen / Kündigungen / OLG-Hamm
Um das zu gewährleisten, wurde ihr geraten, eine
fristlose(!) Kündigung kurz vor den Weihnachtsfeiertagen 2001
abzuschicken(!)
Ein Versuch könnte dies wert sein, Kritisch kann es werden, wenn dann die Einrede einer arglistischen Täuschung bzw. nach Arbeitstagen argumentiert wird.
Mal abgesehen davon, dass die Versicherung gegen unsere
Bekannte mittlerweile die Zwangsvollstreckung betreibt (weil
diese ja nicht mehr gezahlt hat): Irgendwo muss doch der
AWD-Knabe etwas aufgeschnappt und fehlinterpretiert haben.
Gibt es so etwas wie eine automatische Annahme einer Kündigung
durch Verzug?
Ja - aber die Beiträge sind trotzdem bis zur nächsten Hauptfälligkeit fällig und der Vers.-Schutz besteht nicht mehr.
Also probieren kann nicht schaden, mehr aber auch nicht.