Kündigung eines 5-Jahres MV seitens VM

Hallo,

gibt es für den Vermieter eine Möglichkeit, einen auf 5 Jahre geschlossenen Mietvertrag nach ca. 2,5 Jahren zu kündigen? Gibt es hierfür Fristen?
Die Sache soll anständig über die Bühne gehen, an einem Rechtsstreit ist niemand interessiert.

Gruß,

Mathias

NEIN !!! Dafür sind Zeitverträge da. Mieter wie Vermiter haben sich an die Fristen im MV zu halten.

Gruß Doris

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Hi,

gibt es für den Vermieter eine Möglichkeit, einen auf 5 Jahre
geschlossenen Mietvertrag nach ca. 2,5 Jahren zu kündigen?

Ja klar. Fristlos bei schweren oder fortgesetzten Vertragsverletzungen seitens des Mieters. Sonst hilft nur ein Aufhebungsvertrag, aber da müssen sich natürlich alle Vertragsparteien einigen.

Grundsätzlich gilt: Ein Zeitmietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Sonst nicht.

Florenz
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