Lieder musste ich mich von einem Mitarbeiter unseres Betriebes (8 MA) mangels Auftragslage trennen.
Am 09.10.00 avisierte ich ihm, das es so ist. Um ihm seine Papiere nicht zu versauen, sagte ich ihm, er solle sich selbst was suchen und stellte ihn bei Weiterbezahlung von der Arbeit frei. Ich sagte ihm aber auch, daß ich ihn Ende Oktober, wenn er bis dahin nichts findet und selbst gekündigt hat, ich ihn kündigen müsste.
Fragen:
Kann bereits dieses Vorgespräch (mündlich) als Kündigung gewertet werden. Wir hänegn an keinem Tarifvertrag
Wie lang ist die Kündigungsfrist, wenn ich ihm kündigen muss. Er war 2 Jahre bei uns
Mindestkündigungsfrist nach § 622 BGB für beide Parteien:
4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
Für Kleinbetriebe bis zu 20 beschäftigten Arbeitnehmern darf die Kündigungsfrist auf 4 Wochen ohne Festlegung eines
Kündigungstermins abgekürzt werden.
Die Kündigung muß schriftlich erfolgen.
zu Kündigungsfristen und der notwendigen Schriftform wurde ja schon einges geschrieben, aber warum „Papiere versauen“.
Du wirst ihm doch wohl bestätigen, daß er aufgrund der Auftragslage gekündigt wurde und ncht aufgrund seiner Leistung.
Damit sind nicht unbedingt „Papiere versaut“.
Von sich aus kann er übrignes nur kündigen, wenn er tatsächlich etwas anderes gefunden hat. Wird er nämlich arbeitslos, droht im bei einer Kündigung eine Sperre des Arbeitslosengeldes. Das wird er, selbst wenn er (schwer vorstellbar) Verständinis für Deine Lage hat, nicht riskieren.
Gruß
Werner
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