Kündigung eines Azubis

hi alle,
meinem bruder wurde gestern eine fristlose kündigung geschickt, welche ich schwer anzweifel.
er hatte am 8.6. einen schweren unfall, durch den er lange zeit krankgeschrieben war. bis zum 27.7. lag dem arbeitgeber (öffentlicher dienst) eine krankmeldung vor. entgeltfortzahlung endete am 19.7.
seitdem liegt eine krankmeldung bei der krankenkasse, die bis zum 12.9. gültig ist.
am 2.9. kam der arbeitgeber unangemeldet zu uns nach hause und wollte sich erkundigen, wann er wieder arbeitsfähig ist. mein bruder sagte ihm daraufhin (im beisein meiner mutter) dass er am montag den 8.9. zum arzt gehen werde und versucht sich wieder arbeitsfähig schreiben zu lassen.
daraufhin ging mein bruder am montag den 8.9. zum arzt, der ihn allerdings nicht arbeitsfähig schrieb.
den auszahlschein schickte er am selben tag noch zur krankenkasse.
wie dem auch sei…
dies ist für den arbeitgeber ein grund zu einer fristlosen kündigung, weil er vor zeugen (miener mutter) gesagt habe am montag den 8.9. wiederzukommen!?!
und da er somit „unendschuldigt“ gefehlt habe --> fristlose Kündigung

das kann doch nicht ernsthaft rechtmäßig sein oder??

vielen dank an jeden der es bis hierhin geschafft hat mitzulesen :smile:

und an alle die helfen können.

mfg
michael

Ganz sicher Azubi?
Hi!

Wenn er sich in der Ausbildung befindet, wünsche ich dem Arbeitgeber vieeeel Spaß!

Geht doch mal zur zuständigen Kammer und schildert denen das Problem! Tut das aber bitte sofort - schließlich gibt es auch hier Fristen…

Die kümmern sich rührend drum - allzu viele Sorgen solltet Ihr Euch da nicht machen!

Grüße
Guido

Hallo,

es ist unerheblich, ob Dein Bruder vor Zeugen gesagt hat, dass er an dem besagten Tag wiederkommt. Fakt ist, dass der Arzt ihn weiterhin krankgeschrieben hat und dies ist der wichtige Punkt. D.h. selbst wenn Dein Brunder kein AZUBI wäre, wäre eine fristlose Kündigung nicht zulässig.

Da Dein Bruder aber AZUBI ist, untersteht er sogar einem besonderen Schutz. Denn ein Ausbildungsvertrag kann nur in der Probezeit gekündigt werden. Ansonsten nur in beiderseitigen einverständnis. Allerdings gibt es noch die „fristlose Kündigung“. Denn ein AZUBI kann nur fristlos gekündigt werden, aber auch dann nur wenn die Kündigung gerechtfertigt ist und mindestens 1 mal abgemahnt wurden.

Also in dem Fall deines Bruders ist es so, dass er ja tatsächlich krankgeschrieben wurde. Dies muss der Arbeitgeber anerkennen, also lag tatsächlich kein Kündigungsgrund vor. Und selbst wenn es ein Grund wäre, so müßte der Arbeitgeber Deinen Bruder mit dem nötigen Ernst abmahnen. Denn bei der Kündigung eines Azubis ist vom Betrieb immer abzuwägen, welche Interessen höher zu bewerten sind. Und im Fall Deines Bruders ist das Interesse die Ausbildung zu beenden höher zu bewerten als die bloße Tatsache, dass er krankgeschrieben wurde, obwohl er zuvor ankündigte wieder zur Arbeit zu kommen.

Ansonsten würde ich Dir raten, dich mit der zuständigen Kammer in Verbindung zu setzen oder zum Rechtsantragsdienst des zuständigen Arbeitsgerichts zu gehen. Der Rechtsantragsdienst ist umsonst - zwar dürfen normalerweise keine Rechtsauskünfte erteilt werden, trotzdem wird dir der dortige Rechtspfleger weiterhelfen können. Auch könntest Du einen Anwalt fragen. Für eine kleine Auskunft darf dieser normalerweise auch kein Geld verlangen.

Auf jeden Fall rate ich Deinem Bruder, dagegen gerichtlich vorzugehen, da der Arbeitgeber zu unrecht gekündigt hat.

Viel Erfolg beim klagen…

Ciao Frank

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Hallo, michael,

Dein Bruder soll mal in den Ausbildungsvertrag schauen, da müsste des Verfahren einer fristlosen Kündigung geregelt sein. Anosntsne kann ich auf meine beiden Vorschreiber verweisen. Wichtig: kündigungsschutzklagen müssen innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingereicht sein (z.B. die bereits erwähnte Rechtsantragsstelle). Bei einem so offensichtlichen Sachverhalt braucht Dein Bruder m.E. Keinen Anwalt (es sei denn, es liegt eine Rechtsschutzvericherung (Deiner Eltern?) vor. Wenn keine Rechtsschutzversicherung da ist, müsste Dein Bruder sonst den Anwalt selbst bezahlen, selbst wenn er gewinnt.
Ingeborg

hi alle,

meinem bruder wurde gestern eine fristlose kündigung
geschickt, welche ich schwer anzweifel.
er hatte am 8.6. einen schweren unfall, durch den er lange
zeit krankgeschrieben war. bis zum 27.7. lag dem arbeitgeber
(öffentlicher dienst) eine krankmeldung vor.
entgeltfortzahlung endete am 19.7.
seitdem liegt eine krankmeldung bei der krankenkasse, die bis
zum 12.9. gültig ist.
am 2.9. kam der arbeitgeber unangemeldet zu uns nach hause und
wollte sich erkundigen, wann er wieder arbeitsfähig ist. mein
bruder sagte ihm daraufhin (im beisein meiner mutter) dass er
am montag den 8.9. zum arzt gehen werde und versucht sich
wieder arbeitsfähig schreiben zu lassen.
daraufhin ging mein bruder am montag den 8.9. zum arzt, der
ihn allerdings nicht arbeitsfähig schrieb.
den auszahlschein schickte er am selben tag noch zur
krankenkasse.
wie dem auch sei…
dies ist für den arbeitgeber ein grund zu einer fristlosen
kündigung, weil er vor zeugen (miener mutter) gesagt habe am
montag den 8.9. wiederzukommen!?!
und da er somit „unendschuldigt“ gefehlt habe --> fristlose
Kündigung

das kann doch nicht ernsthaft rechtmäßig sein oder??

vielen dank an jeden der es bis hierhin geschafft hat
mitzulesen :smile:

und an alle die helfen können.

mfg
michael

Woher habt Ihr immer diese Weisheiten?
Hi!

Da Dein Bruder aber AZUBI ist, untersteht er sogar einem
besonderen Schutz. Denn ein Ausbildungsvertrag kann nur in der
Probezeit gekündigt werden. Ansonsten nur in beiderseitigen
einverständnis. :

NEIN!
Der Azubi kann einseitig mit einer 4-Wochen-Frist kündigen!

Allerdings gibt es noch die „fristlose
Kündigung“. Denn ein AZUBI kann nur fristlos gekündigt werden,
aber auch dann nur wenn die Kündigung gerechtfertigt ist und
mindestens 1 mal abgemahnt wurden.

Sorry: Blödsinn!
Üblich ist, dass bei einer Abmahnung der Grund nicht groß genug sein kann! Die Rechtsprechnung sieht hier einen besonderen Schutz vor - der den Arbeitgeber auch dazu verdammt, erzieherisch einzuwirken! Das schließt die Kündigung in der Regel aus!!!

Anders ist es bei einem extremen Vertrauensbruch, wie z.B. Diebstahl! Aber hier abzumahnen würde sämtliche Glaubwürdigkeit ad absurdum führen!

Ansonsten würde ich Dir raten, dich mit der zuständigen Kammer
in Verbindung zu setzen oder zum Rechtsantragsdienst des
zuständigen Arbeitsgerichts zu gehen. Der Rechtsantragsdienst
ist umsonst - zwar dürfen normalerweise keine Rechtsauskünfte
erteilt werden, trotzdem wird dir der dortige Rechtspfleger
weiterhelfen können. Auch könntest Du einen Anwalt fragen. Für
eine kleine Auskunft darf dieser normalerweise auch kein Geld
verlangen.

HÄ? Seit wann sind Anwälte wohltätig?!

Auf jeden Fall rate ich Deinem Bruder, dagegen gerichtlich
vorzugehen, da der Arbeitgeber zu unrecht gekündigt hat.

Gerichtlich ist das letzte an Maßnahme - und überflüssig! Es wird in der Regel bei der zuständigen Kammer ein außergerichtliches Güteverfahren eingeleitet (wenn man sich drum kümmert)! Solange dieses nicht abgeschlossen ist, wird die Frist zur KüSchKlage gehemmt.

Grüße
Guido