Kündigung eines befristeten A-Vertrag möglich?

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage. Kann mal als Arbeitnehmer seinen befristeten Arbeitsvertrag kündigen? Ich habe eine befristete Teilzeitbeschäftigung und mir wurde nun eine Vollzeitstelle angeboten. In meinem befristeten Vertrag steht unter „Kündigung“ Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen unter Berücksichtigung der Vereinbarung gem § 1 Ziffer 1. Und unter § 1 Ziffer ein steht, Die Einstellung erfolgt zum 15.06.2006 als Sachbearbeiterin in Teilzeit und endet am 15.12.2006. Vielen Dank für Eure Hilfe. Gruß

Natürlich!
§ 622 Abs. 1 BGB

Gruß

Stefan

Anmerkung
FAQ:1129 & FAQ:1990 :wink:

§ 15, Abs. 3 TzBfG

Gruß
Guido

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Hallo

§ 15, Abs. 3 TzBfG

Aber im hier vorliegenden fiktiven Fall wird geschrieben „In meinem befristeten Vertrag steht unter „Kündigung“ Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen“

Dann ist der AV auch ordentlich kündbar.

Gruß,
LeoLo

Hi!

Dann ist der AV auch ordentlich kündbar.

Auch mit dem Zusatz „unter Berücksichtigung…“, aus dem die Befristung hervor geht?

Ich habe hier bewusst nur sehr knapp geantwortet, und dachte eigentlich, dass sich eher jemand meldet.

Normalerweise hätte ich auch genauer nachgefragt, aber da hier die FAQ:1129 nicht beachtet wurde, wollte ich einfach mal nicht :wink:

LG
Guido

Hallo Guido

Dann ist der AV auch ordentlich kündbar.

Auch mit dem Zusatz „unter Berücksichtigung…“, aus dem die
Befristung hervor geht?

Im Zweifel zu Lasten des AG: also m.E. eindeutig JA!

Gruß,
LeoLo